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abeKra reicht Petition ein:

abeKra, Sicherheitsfachleute und andere Arbeits- und Gesundheitsschützer und Arbeitserkrankte fordern, Pflicht zur Aufbewahrung von Gefährdungsanalysen und durchgeführten Schutzmaßnahmen in den Betrieben muss wieder Gesetz werden.

Text der Petition und weitere Informationen

Den Kontakt zu der Petition finden Sie hier.

 

März 2010



 

- A L A R M -

Rösler plant, den Bundestag auszutricksen.

  • Rösler will ÄrztInnen zur Online-Anbindung ihrer Praxen zwingen

  • PatientInnen sollen gezwungen werden, den Krankenkassen ihre Gesundheitsdaten preiszugeben.

per bislang geheim gehaltenem Änderungsantrag im Bundestag morgen, Freitag den 18.06.2010 während dem Fußball-Länderspiel Serbien gegen Deutschland

Protestieren Sie, unterzeichnen Sie das Protestschreiben der Aktion "Stoppt-die-e-card.de" unter www.facharzt.de 

 

17.06.2010



 - A L A R M -

Röslers perfide Machenschaften

Die Aktion "Stoppt-die-e-card" hat am 16.06.2010 aus Kreisen von FDP und Links-Partei erfahren, dass klare Pläne bestehen, in letzter Sekunde die verpflichtende Onlinestammdatenaktualisierung in den Arzt- und Zahnarztpraxen in das GKV-Änderungsgesetz einzufügen, welches am Freitag dieser Woche im Deutschen Bundestag in letzter Lesung verabschiedet werden wird. 

Der Trick ist perfide: Was eingefügt werden soll, steht bis jetzt nicht im Gesetzesentwurf. Die geplante Änderung des Änderungsgesetzes von SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung, soll ganz kurzfristig vor der Abstimmung den Abgeordneten vorgelegt werden. 

Wie verlautet, soll die Änderung des GKV-Änderungsgesetzes einen neuen Absatz 2b im § 291 SGB V enthalten. Danach sind ÄrztInnen künftig verpflichtet, bei jeder erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal die Versicherten-Stammdaten bei den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer abgeglichen werden. Will heißen: Bei jedem Patient, der im laufenden Quartal das erste mal die Praxis aufsucht, muss der Arzt sich online mit der Krankenkasse des Patienten in Verbindung setzen und die aktuellen Stammdaten dieses Patienten an einen externen Server übermitteln bzw. die Daten abgleichen. Zu den Stammdaten gehören nicht nur die Personendaten sondern auch alle Notfalldaten und Informationen darüber, ob der Patient z.B. chronisch krank ist, an einem Chronikerprogramm teilnimmt oder nicht und ob er an der Hausarztversorgung beteiligt ist, also bereits auf seine freie Arztwahl verzichtet hat.

Sollte dies Gesetz werden, sind die Praxen niedergelassener Ärzte ebenso wie Krankenhäuser verpflichtet, Verwaltungsaufgaben der Krankenkassen mit zu übernehmen. Sie sind praktisch Außenstellen der Krankenkassen der GKV. Das dürfte weitere rechtliche Konsequenzen haben. Dazu passt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen seit dem 17. Juni 2010 befugt sind, die Abrechnungsdaten aller Arztpraxen an die Krankenkassen der GKV pseudonomysiert zu übermitteln. D. h., die Datensätze können jederzeit der entsprechenden Praxis zugeordnet werden. Damit ist der Datenschutz praktisch aufgehoben. Zur Einsichtnahme aller Gesundheits-/ Krankheitsdaten der PatientInnen der jeweiligen Praxen ist da nur noch ein kleiner Schritt. Den zu gehen dürfte diese Änderung im § 291 SGB V ermöglichen, da die Krankenversicherungen nicht mehr als Dritte, d. h. Praxisaußenstehende gelten können. Damit hätten sie rechtlich den legalen Zugriff auch auf die Patientendaten, jedenfalls könnten sich die Krankenkassen auf einen solchen rechtlichen Standpunkt stellen.

Nach jetzt noch geltender Rechtslage dürfen die Krankenkassen keine Patientendaten erhalten. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen durften bislang keine Patientendaten an die Versicherer der GKV weitergeben.

Die Situation im Deutschen Bundestag wird sich während der Abstimmung über das Änderungsgesetz Gesetzliche Krankenversicherung mutmaßlich wie folgt darstellen. Da sowieso nur die fachlich damit befassten Abgeordneten der einzelnen Fraktionen an solchen Sitzungen teilnehmen und zeitgleich das Fußball-Weltmeisterspiel Deutschland gegen Serbien übertragen wird, werden sich nur ganz wenige Abgeordnete der Koalitionsfraktionen mit der Gewissensfrage herumquälen müssen: Lehne ich das gesamte Änderungsgesetz wegen dieser kleinen Änderung ab, obwohl ich der Fraktion bereits mein Votum zugesichert habe oder nehme ich die Änderung hin, obwohl sie weder mit meiner politischen Überzeugung  und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist? Soll ich deswegen weiteren Koalitionskrach riskieren?

Wir jedoch meinen: 

Es darf Rösler (und seinen Hintermännern) nicht gelingen, seine Pläne 

  • zur Kopfpauschale, 
  • Durchrationalisierung des Gesundheitswesens auf Kosten der PatientInnen und ÄrztInnen

und

  • Schaffung einer Zwangsversorgung von Kranken/Versicherten mit Hilfe der elektronischen Patientenkarte und Telemedizin 

koste es, was es wolle, und sei es mit derart undemokratischen Machenschaften, im Deutschen Bundestag gegen PatientInnen und ÄrztInnen durchzusetzen.

Der Deutsche Ärztetag 2010 in Dresden (11.-14.05.2010) hat eindeutig beschlossen, die Elektronische Gesundheitskarte auch weiterhin abzulehnen. Er fordert von der Bundesregierung, dass 

"verfehlte Projekt Elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der weiter verfolgten Zielsetzung endgültig aufzugeben. Damit können bis zu 14 Milliarden Euro Versichertengelder eingespart werden. Insbesondere wenden wir uns entschieden gegen die Verwandlung der Arztpraxen in Außenstellen der Krankenkassen durch die Verlagerung des Versichertendatenmanagements in die Praxen. In Zeiten drohenden Ärztemangels vor allem in ländlichen Regionen ist dieses Vorhaben kontraproduktiv."

Gesamttext des Beschlusses des Deutschen Ärztetages 2010 

17.06.2010



Weiterer Gutachterskandal in Hessen:

Neurologe lehnt Anerkennung eines Dienstunfalls mit dem Hinweis ab, der Polizeibeamte sei "streitsüchtig bis querulatorisch", statt ein korrektes Fachgutachten zu erstellen... 

aber lesen Sie selbst: http://dirklauer.de/ 




Giessener Gericht für Heilberufe definiert, wie das gute neurologische Gutachten auszusehen hat.


Patienten und Ärzte klagen Politik an

Ob Zwei-Klassen-Medizin oder Gesundheitsreform: Patienten und Ärzte haben die Gesundheitspolitik in Hamburg scharf attackiert. Bei einer hitzigen Veranstaltung im Ärztehaus mussten sich auch Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) sowie die Bundestagskandidaten und Experten aller Parteien beißende Kritik anhören. ...mehr

14.09.2009



Protest gegen Kommerzialisierung im Gesundheitswesen

Bei einer Großkundgebung im Münchner Olympiastadion haben die Initiative «Patient informiert sich» von der Autorin Renate Hartwig und mehrere Ärzteverbände vor einer Kommerzialisierung des Gesundheitswesens gewarnt.
Nach Angaben der Veranstalter nahmen 22 000 Menschen an der Veranstaltung teil. ...mehr

14.09.2009




Demonstration 
"Freiheit statt Angst" 
am 12. September 2009

Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler riefen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und  Staat auf. Am Samstag, den 12. September 2009 gingen sie unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" auf die Straße.

Die  Demonstration war Teil des europaweiten Aktionstages "Freedom not Fear - Freiheit statt Angst", zu dem länderübergreifend Proteste gegen die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger stattfanden.

Bilder der Demo sehen Sie hier

Weiterführende Informationen sind hier hinterlegt.

14.09.2009




Samstag, 20. Juni 2009: 07.07.2009


Asbestopfer demonstrierten in Dünkirchen
(Frankreich).

Einen Artikel über die Demonstration können Sie (in französischer Sprache) hier lesen.

Zwei Fotoserien sehen Sie hier und hier.

Ansprechpartner ist Pierre Pluta. Er ist Präsident der Vereinigung der Opfer von Asbest in Dunkerque (Dünkirchen, Frankreich).

Kontaktadresse:

ARDEVA
Association Régionale de Défense des Victimes de l’Amiante du Nord
Pas-de-Calais 19, rue du Jeu de Paume
BP 78 – 59942  Dunkerque  Cedex 2
Tel. & Fax : 03 28 68 27 19
E mail pierre.pluta@wanadoo.fr

Homepage: www.ardeva.fr 

ARDEVA hat 25000 Mitglieder.

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Die Homepage von 
Association Nationale de Défense des Victimes de l'Amiante
finden Sie unter: www.andeva.fr 

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Das Bulletin Nr. 30 vom September 2009 (in französischer Sprache) finden Sie hier:

 

Mahnmal für die Asbestopfer in Frankreich.

Bitte klicken Sie auf obigen Ausschnitt, um das gesamte Bild zu sehen.


 

19.05.2009
Bundestag beschließt „Ombudsstelle“ für Streitigkeiten 
zwischen Anwalt und Mandant

Am 23.04.2009 teilte die Pressestelle des Bundesministeriums der Justiz mit, dass der Deutsche Bundestag im Zuge der Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht ein Gesetz entworfen hat. Es wird eine „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ geben, bei der Rechtsuchende – Anwälte wie Mandanten – Streitigkeiten wie beispielsweise über die Höhe der Anwaltsvergütung einfach und unkompliziert beilegen können, ohne die Gerichte anrufen zu müssen.

Da die Person des Schlichters nicht aus den Reihen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommt, werde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Anwaltschaft gestärkt. Wer also die Berechtigung anwaltlicher Honorarforderungen oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Falschberatung kostenlos überprüfen lassen möchte, kann sich an die neue Schlichtungsstelle wenden und muss nicht gleich den Rechtsweg bestreiten. Das Gesetz soll zum 1. September 2009 in Kraft treten.

Weitere Informationen dazu bekommen Sie hier
und unter www.bmj.bund.de


 

Befunde aus den internen Tabakindustriedokumenten: 14.05.2009
Die verdeckte Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmedizinern 
und der Tabaklobby in Deutschland

44. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, 18. September 2008

Lesen Sie bitte das Dokument hier:

Uwe Helmert, Zentrum für Sozialpolitik, Uni Bremen

Wolfgang Hien, Forschungsbüro für Arbeit, Gesundheit und Biographie, Bremen
www.wolfgang-hien.de


 

TÜV schlägt Alarm: 01.04.2009
PAK – Weichmacher in Gummiprodukten

Hochwertige Produkte erwarten Schnäppchen-Käufer vielleicht nicht, aber was der TÜV Rheinland bei Untersuchungen gefunden hat, geht über schlechte Qualität hinaus. In zahlreichen Kunststoff-Produkten haben die Tester eine viel zu hohe Konzentration an giftigen Kohlenwasserstoffen festgestellt.

Der TÜV Rheinland schlägt Alarm: In vielen Produkten des Alltags entdeckten Experten bei Untersuchungen enorm hohe Konzentrationen von gesundheitsschädlichen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).

Lesen Sie hier den kompletten Bericht:

Der Bericht des TÜV

von Michael Schmitz

Neues aus der Rechtsprechung:

Erneut Parkinsonerkrankung eines Landwirts
durch Pestizide als Berufskrankheit anerkannt
§ 9 Absatz 2 SGB VII - 29.12.2008

Nach erstmaliger rechtskräftiger Anerkennung der Parkinsonerkrankung eines Landwirts als Berufskrankheit durch das Landessozialgericht Mainz hat jetzt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erneut die Parkinsonerkrankung eines Landwirts bereits im Verwaltungsverfahren bestandskräftig anerkannt. Der Landwirt erhält wie sein Kollege aus dem Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht Mainz neben einer fortlaufenden monatlichen Verletztenrente für die zurückliegenden Jahre eine Nachzahlung.

Lesen Sie hier weiter:

Die Entscheidung wurde von der Kanzlei Mehrgardt und Haber, 53913 Swisttal, erstritten.
(zur Kontaktaufnahme: siehe unsere Rechtsanwaltsliste)


Neuigkeiten im Dezember 2008:

Zur aktuellen Debatte um Amalgam möchten wir Ihnen die Pressemitteilung der kompetenten Fraktion der europäischen UmweltmedizinerInnen, veröffentlicht anlässlich des Symposiums in Würzburg am 01.12.2008, nicht vorenthalten. Zwischenergebnisse zu der im Text angesprochenen Amalgamstudie lassen sich sicherlich auf der Homepage der LMU München finden.

Das, was darin als Wissenschaft apostrophiert wird, legt es nahe, den Begriff von Wissenschaft nur noch im Sinne von Produktanfertigung zu Begründungszwecken zur Wahrung des Scheins zu verwenden. Es hat nichts mehr mit Wissenschaft im traditionellen Sinne zu tun.

Die Presseerklärung können Sie hier lesen:

 

abekra-online-Newsletter November 2008

 

Bundesländer wollen Beratungshilfe für unbegüterte BundesbürgerInnen kappen

 

Beratungshilfe wird seit Anfang der 80er Jahre des vorangegangenen Jahrhunderts gewährt. Anspruch haben darauf nach § 1 des geltenden Beratungshilfegesetzes (BerHG) alle jene Personen, die (u.a.) Rechtsstreitigkeiten wegen fehlender finanzieller Mittel nicht klären lassen könnten und ihnen deshalb "Prozesskostenhilfe nach der Zivilprozessordnung ohne eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre". Weitere Bedingungen sind, dass ihnen keine anderen Hilfsmöglichkeiten "zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme" ihnen "zuzumuten ist und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist"

Die Beratungshilfe (BH) umfasst nicht nur die Rechtsberatung im vorgerichtlichen Klärungsfeld, sondern auch die juristische Vertretung in Angelegenheiten,

"1. des Zivilrechts einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind",

2. des Verwaltungsrechts,

3. des Verfassungsrechts,

4. des Sozialrechts.

In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt.

Ist es "im Gesamtzusammenhang notwendig, auf andere Rechtsgebiete einzugehen, wird auch insoweit Beratungshilfe gewährt", heißt es in § 2 des BHG weiter. Helfend können dabei zur Seite stehen: Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, aber auch Beratungsstellen, die auf Grund einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung arbeiten.

Die Kosten für die Inanspruchnahme der BH tragen die Länder – und die sind ihnen anscheinend über den Kopf gewachsen. Zu der Auffassung könnte man jedenfalls dann gelangen, wenn man der Argumentation der Länder glaubt, die schärfere Bedingungen für die Inanspruchnahme der BHG durch Hilfsbedürftige so dringend wünschen.

Im Gesetzesentwurf – BR-Drucksache 648/08 – tragen die Länder vor: 

"Die von den Ländern zu tragenden Kosten für die Beratungshilfe sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich und seit dem Jahr 2004 sprunghaft angestiegen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Neben Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsrecht und in den  wirtschaftlichen Verhältnissen vieler einkommensschwacher Bürger sind vor allem wenig konturierte Gesetzesbegriffe, Strukturschwächen des Bewilligungsverfahrens und mangelhafte Aufklärungsmöglichkeiten sowie die mangelnde Kenntnis anderer Hilfemöglichkeiten zu nennen. Diese Defizite führen zu einer nicht hinreichenden Prüfung, einer vorschnellen Bejahung der Voraussetzungen der Beratungshilfe und zu einer uneinheitlichen Bewilligungspraxis der Gerichte."

Aus den Stellungnahmen von Anwaltsvereinen aus einzelnen Bundesländern – siehe die Wortlaute weiter unten - ist jedoch ersichtlich, dass die Anwälte der Behauptung widersprechen, die Kosten für die BH seien kontinuierlich und seit 2004 sprunghaft angestiegen. Doch, einzelne RechtsanwältInnen berichten aus ihrer Praxiserfahrung, dass die BH immer häufiger mit der Begründung nicht gewährt werde, die Hilfesuchenden seien in der Lage, sich selbst zu helfen - obwohl alle Voraussetzungen für die Gewährung vorlägen. Die Willkür sei augenscheinlich. Die Staatskassen behaupteten die angeblich fehlende Hilfsnotwendigkeit bei allen Hilfesuchenden, die – sozusagen – in einem Zug einen ganzen Satz zu sprechen vermögen. 

Die vom Bundesministerium der Justiz geführte Statistik für das Jahr 2005 (Stand: 4. Januar 2007) weist, laut Entwurfs-Begründung, 790.354 Beratungshilfeanträge gegenüber ursprünglich 59.189 Anträgen im Jahr 1980 auf. Der Geschäftsanfall habe sich allein in der Zeit von 1998 bis 2005 verdoppelt. Wie viele Anträge allerdings genehmigt wurden, gibt diese Statistik nicht an. 2006 gaben die Länder 84,5 Mio. Euro für die Beratungshilfe aus, durchschnittlich für jeden genehmigten Antrag 120,09 Euro – gegenüber 14 Mio. im Jahr 1981. Wie hoch der Anstieg inflations- und preisbereinigt sowie bevölkerungszuwachsbedingt (Wiedervereinigung) tatsächlich war, ist der Statistik nicht zu entnehmen. Die statistisch ausgewiesenen Zahlen zeigen aber deutlich, dass die Kosten von 1998 bis 2005 überproportional in die Höhe schossen. Das ist nicht zufällig der Zeitrahmen, in dem die sog. Agenda 2010 der Schröder-Fischer-Regierung mit ihren weit reichenden, unseren Sozialstaat stark deregulierenden Ordnungsgesetzen gegen den Willen eines großen Teils der Bevölkerung durch- und umgesetzt wurden. Ihre gesetzestechnischen Unschärfen, begrifflichen Hohlräume, handwerklichen Fehler sowie die damit nach Auffassung Vieler nicht Grundgesetz konformen, aber nun eingeräumten Möglichkeiten, mit sozialstaatlichen Repressalien gegen ökonomisch überflüssig Gewordene oder Widerspenstige vorzugehen, die es wag(t)en, sich an entzogene Rechtspositionen zu klammern, sind inzwischen sprichwörtlich.

 

Diese Konstellation sehr unguter Faktoren hat bei nahezu allen Beteiligten – außer den Befehlsgebern selbst – zu erheblichen Rechtsunsicherheiten geführt und hohen rechtlichen Klärungsbedarf erzeugt. Beides besteht bis heute und hat seinen Preis.

 

Um diese Kosten abzuwälzen, bzw. für die Länder zu reduzieren, strebt der sog. Reformentwurf des BHG an:

a)      Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ist ein umfangreiches Prüfungsverfahren zu etablieren. Die Rat Suchenden sollen ihre sämtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen und dokumentieren. Bislang reichte es aus, die Finanzlage "glaubhaft" zu machen.

b)     Anspruch soll auch weiterhin nur dann bestehen, wenn die Rat Suchenden nicht in der Lage sein sollten, ihre Anliegen selbst zu vertreten.

Hier kommt der Begriff der "Mutwilligkeit" ins Spiel, also eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Hilfe bei der Klärung von Rechtsfragen und der Rechtsverfolgung, die zu klären bzw. zu verfolgen nach Leseart der Bundesländer mehr einer Aufklärungslust folge als der Aufklärungsnot – oder in den sich selbst entlarvenden - Worten der Entwurfsbegründung:

"Eine effektive Missbrauchskontrolle gebietet daher eine ausdrückliche Definition der Mutwilligkeit für den Bereich der Beratungshilfe. Da die Beratungshilfe grundsätzlich breiter angelegt ist als die Prozesskostenhilfe und regelmäßig keine konkret beabsichtigte Rechtsverfolgung als Bezugspunkt herangezogen werden kann, scheidet eine unmittelbare Übernahme der für die Prozesskostenhilfe entwickelten Kriterien aus. Stattdessen ist die Definition anhand der gemeinsamen Grundlage der Mutwilligkeit in beiden Bereichen zu entwickeln. Dabei ist zu bedenken, dass Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe den Unbemittelten hinsichtlich des Zugangs zum Recht dem Bemittelten zwar weitgehend annähern, ihn aber nicht besser stellen sollen. Folglich richtet sich die Annahme der Mutwilligkeit danach, ob ein verständiger Selbstzahler anstelle des bedürftigen Rechtsuchenden ebenfalls den Rat und die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen würde. Nur in diesen Fällen ist die Inanspruchnahme eines rechtlichen Beistands auf Kosten der Staatskasse sachlich gerechtfertigt." (S. 16 der Begründung)

Die Annahme der Mutwilligkeit – und in der Folge Nichtgewährung von BH - richtet sich also nach außerjuristischen und von niemandem wirklich zu überprüfenden subjektiven Eindrücken bzw. Unterstellungen von Staatsbürokraten, was ein verständiger Selbstzahler im vergleichbaren Fall täte oder unterließe. Die Willkür dürfte hier schon bei der Interpretation dessen beginnen, was ein "verständiger Selbstzahler" sei.   

c)      Die RechtshelferInnen haben neben den Anspruchsvoraussetzungen auch das sog. Rechtschutzinteresse zu prüfen und zu beurteilen. Bereits jetzt ist es so, dass die Staatskasse ihrerseits in Stichproben überprüft, ob diese Beurteilungen Bestand haben können oder nicht. Ist es nach Meinung der Staatskasse nicht der Fall, dann erfolgt die sog. "Erinnerung", d.h. Ablehnung des Antrags – heute meist mit der Begründung, der Recht Suchende sei in der Lage, sich selbst zu helfen und somit bestehe kein wirkliches "Rechtsschutzinteresse". In Zukunft wird sich die Ablehnung aller Voraussicht nach mehr auf die "Mutwilligkeit" beziehen. Mutwillig soll, wie bei der Prozesskostenhilfe auch, ein Antrag schon dann sein, wenn er (der Rechtspflege und Staatskasse) mutwillig erscheint, nicht mehr, wenn er (nach Überzeugung eines Gerichts) mutwillig ist.

Das aber heißt, der Eindruck von Rechtspfleger und Staatskasse kann gerichtlich nicht mehr auf Stichhaltigkeit überprüft werden. Der Antragssteller ist im Fall des Falles der Behördenwillkür ausgeliefert. Doch damit nicht genug. Die Mutwilligkeit bezieht sich dabei schon auf den Antrag auf Rechtsberatung und nicht erst auf die Verfolgung eines vermeintlichen oder tatsächlichen Rechts.

Es ist augenfällig, wie abschreckend eine solche Gesetzesregelung auf jene wirken muss, die auch nur erwägen, u.U. BH in Anspruch nehmen zu wollen.

d)     Die Landesjustizverwaltungen werden von Gesetzes wegen verpflichtet, Listen von anderen Beratungsmöglichkeiten und – institutionen zu erstellen und den RechtspflegerInnen für ihre tägliche Prüfarbeit von Hilfsanträgen und Verweis auf Hilfsalternativen verfügbar zu machen. Zentrale, behördlich organisierte und finanzierte Beratungsstellen ohne Unabhängigkeitsgarantie für ihre Beratung dürften den Vorteil haben, dass sich staatliche Interpretationen von gesetzlichen Formulierungen sehr viel leichter, weil zentral steuerbar durchsetzen lassen und den Recht Suchenden die Erfolgsaussichten als nicht gegeben oder minimal dargestellt werden können (wie es heute im Sozialrecht z.T. schon so trefflich vom VdK und vergleichbar tätigen Beratungsstellen vorgemacht wird). 

e)      Die RechtspflegerInnen haben alle Beratungshilfevoraussetzungen genauer als bisher zu erfassen und zu prüfen, was heißt: Die AntragstellerInnern haben dem oder der Rechtspflegerin ihre finanzielle und soziale Situation umfassend zu offenbaren und können trotz Bedürftigkeit doch auf "andere Hilfemöglichkeiten" verwiesen werden, die für die Länderfinanzen kostengünstiger sind – siehe unter Punkt d.

Die mit großem Pathos vorangetriebene Aufwertung des Ehrenamtes und des sog. zivilgesellschaftlichen Engagements seitens der Politik sowie bestimmte einzelne Bestimmungen in der Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes 2008 verraten in diesem Zusammenhang hier ihren (durchaus bösen) Hintersinn.

f)       Die Rat Suchenden sollen für die erlangte juristische Hilfe bei einem Rechtsanwalt oder Rechtsberater statt 10 in Zukunft 20 Euro beitragen.

Dazu texteten die VerfasserInnen des BR so samtig wie verlogen, diese Maßnahmen dienten "der sorgfältigen Erstprüfung des Beratungshilfeantrags durch den Rechtspfleger, der Herstellung der Waffengleichheit in Anbetracht des bereits derzeit gegebenen Erinnerungsrechts des Rechtsuchenden und einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung".

Aber wir haben großes Verständnis – für all diese großen und kleinen Lügen wie den Betrug in toto.  Bund und Länder haben schließlich Größeres im Auge. Sie müssen das Ganze retten, müssen die Steuern insbesondere der Lohnempfänger und Verbrauchermassen hier zu Lande derzeit nicht zum Staatssparen, sondern jetzt in die Verstetigung des Kapitalflusses von Bank zu Bank und in ausreichende Renditen für die (Hoch)-Finanz- und Produktionsindustrie stecken, damit es weitergehen kann wie bisher. Da müssen KleinverdienerInnen und andere Minderbemittelte schon mal so etwas wie Eigenverantwortung zeigen, weniger rechthaberisch sein oder auch schon mal auf ihre Rechte verzichten und die Staatskassen entlasten.

Aber im Ernst:

Dieser Reformentwurf der Beratungshilfe ist sozusagen das Begleitgesetz zu all den anderen in jüngster Zeit in allen Sozialbereichen in Kraft getretenen oder aber geplanten Reformen. Mit seiner Hilfe versuchen die Regierenden, die von ihnen düpierten BürgerInnen vom Kampf um ihre zu Recht bestehenden Ansprüche gegen den Staat bzw. ihre reformgesetzlichen Übervorteilungen gegenüber Dritten abzuhalten. Das zeigen vor allem auch die Begründungen der Länder, warum sie den Zugangs zum Rechtsschutz für finanziell Klamme auf wenige Ausnahmen beschränken wollen. Sie argumentieren nur formal und übergehen die inhaltlichen Gründe für den – zudem rein nominell berechneten – Kostenanstieg für die Beratungshilfe.

Diese Politiker, die auf repressive Ordnungsregularien setzen, sind offenbar nicht in der Lage, gerade diesen Kostenanstieg als Teil der unterschlagenen Kosten einer brachialgewaltig durchgepeitschten Sozialstaatsderegulierung (und Enteignung erworbener Eigentumsansprüche von Bevölkerungsteilen) im Sog des Neoliberalismus der Chicago-Gang um Milton Friedmann (der geistige Brandstifter der gegenwärtigen Weltwirtschaftskrise) zu begreifen.

Das allerdings ist genau so fehlerhaft (und kurzsichtig) wie es diese sozialstaatlichen Deregulierungsgesetzes selbst waren und sind. 

 

Wir empfehlen Ihnen, vor allem die Begründung zum Entwurf dieses "Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts" zu lesen und – auch - darüber nachzudenken, welches obrigkeitsstaatliche Rechtsstaatsverständnis darin zum Ausdruck kommt:

Es ist m.E.n. ein Rechtsstaatsverständnis, für das die Anliegen unbegüterter Bevölkerungsteile (also der Mehrheit unserer Bevölkerung) kein berechtigter Anspruch auf Teilhabe im demokratiegesellschaftlichen Sinn sind, sondern Begehrlichkeiten ungeratener Kinder. Ihnen müsse der Staat und seine PolitikdarstellerInnen einbläuen, dass ihnen prinzipiell gar nichts zusteht.

Sozialstaatsleistungen sind diesem Denken zufolge periodisch gewährte und ebenso periodisch wieder entzogene Zuwendungen der herrschenden Zuchtmeister in "Wirtschaft" und "Staat", juristisch nach streng formalrechtlichen Kriterien nahezu jenseits materieller Rechtserwägungen gestaltet. Demokratisch legitimiert sind sie einzig durch ein parlamentsöffentlich dargebotenes formaldemokratisches Prozedere – als enthielte unsere Verfassung kein Sozialstaatsgebot. ––

Eine politische Führung mit einem solchen Rechtstaatsverständnis braucht tendenziell – das liegt in der Logik der Sache – auch eine Geheim- und Gedankenpolizei zur Abwehr dessen, was sie für Terror hält. Unter diesem Begriff von "Terror" können sehr schnell und zwanglos auch sozialpolitische und sozialökonomische Teilhabeanliegen solcher Bevölkerungskreise fallen, die dieser Leseart nach gar nichts zu wollen, sondern behördlichen Weisungen nach dem Modell des "Förderns und Forderns" zu gehorchen haben. Fördern und Fordern? Das ließe sich auch so auf den Punkt bringen:

Der Staat der Bundesrepublik Deutschland schützt nur seine Eliten und den schweigend folgsamen Untertanen. Die anderen aber trifft die volle Härte von Bürokratie, Gesetz, der Zuchtmeister Paranoia und die medienwirksam organisierte Häme, üble Nachrede, Verfolgung und Strafe.

Man bedenke nur wie flächendeckend Medien und Politik vor Jahren Florida-Rolf wegen vermeintlicher Abzocke von Sozialleistungen anprangerten, der Sozialstaatsbürokratie wegen 1.425 Euro Sozialhilfe mit Zulagen wegen chronischer Erkrankung auslieferten und fertig vorbereitete Leistungsentzugsgesetze zur Verhinderung weiteren Missbrauchs präsentierten.

Es sind die gleichen Herren, die jetzt, in Sachen Finanzcrash und Millionensummen für Manager, lauthals beklagen, es sei mittelalterlich, Menschen derart anzuprangern.  

 

Damit Sie sich selbst über die geplante ´Reform´  informieren und auch nachlesen können, was z.B. diverse Anwaltsvereine dazu sagen, haben wir für Sie die folgenden Dokumente eingestellt:

o       Den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts" – BR-Drucksache 648/08 (Beschluss) vom 10.10.08:

o       Die Kritik des Deutschen Anwaltvereins:

o       Die Kritik des saarländischen Anwaltvereins:

o       Die Kritik des Berliner Anwaltsvereins:

o       Die Kritik des RA Dr. Klaus E. Böhm, Vorsitzender des Deutschen Anwaltvereines (DAV) e.V., adressiert an das Justizministerium NRW vom 08.02.2007:

 

 

Wir rufen Sie auf:

Protestieren Sie gegen diesen Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts" bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz – übrigens einer der Urheber der Begriffsumdeutung "Sozialstaat" in der Ära Schröder. 

Ein weiterer wichtiger Adressat ist auch der Justizausschuss des Deutschen Bundestages, bzw. die Abgeordneten der dort vertretenen Parteien.

Richten Sie Ihren Protest möglichst auch an die Parteizentralen von CDU/CSU und SPD.

 

Es geht um Ihre Rechte –

Rechte, die Sie vor allem dann u.U. dringend brauchen (werden), wenn Sie wenig verdienen und das Wenige nicht mal Ihren Lebensunterhalt voll deckt, wenn Sie von der Wirtschaft "freigesetzt" werden und keine neue Arbeit mehr finden, wenn Sie sich finanziell verschuldet haben und nicht mehr ein noch aus wissen, wenn Sie chronisch erkranken, dadurch erwerbsunfähig werden (Gutachter der Zuchtmeister aber meinen, Schmerzen seien kein Argument, Rente zu wollen sei gesellschaftsschädliche Abzocke), oder Sie durch die Folgen schlimmer, aber nicht anerkannter Berufskrankheiten/Arbeits- oder Wegeunfälle chronisch krank und deshalb nicht mehr leistungsfähig sind, Ihnen aber nicht nur überlebenswichtige Hilfen unrechtmäßig verweigert, sondern Sie auch noch ganz persönlich diskriminiert, beleidigt und demütigt  werden - und Sie in all diesen und anderen denkbaren Fall- und Konfliktkonstellationen u.U. sehr schnell in mehr oder minder große Not geraten -

          Angela Vogel, 13. November 2008

 


Zur Laborreform

Vor Überraschungen sind wir alle nicht sicher - vor allem auch im Zusammenhang mit der drohenden Gesundheitsreform. Wer in Arztpraxen nicht mehr die gewohnten Laboranalysen erhält, sollte sich ebenfalls nicht wundern. Seit dem 1. Oktober 2008 ist Phase I der Laborreform in Kraft.

Mehr dazu erfahren Sie hier:

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Hier finden Sie das neue Musterformular, Anweisungen
Laboranalytik, 10 A:

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Bundesmanteltarifvertrag Ärzte:

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Bundesmanteltarifvertrag Ersatzkassen:

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Ein Fragen- Antwortenkatalog der Bundeskassenärztlichen
Vereinigung gibt weiteren Aufschluss:

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Die Basis der Honorarberechnungen für Ärzte bildet der
"Einheitliche Bewertungsmaßstab" - EBM. Hier zum Vergleich der bis Dezember 200
8 gültige EBM:

Informationen über den ab Januar 2009 gültigen EBM finden Sie hier unter Sozialpolitik/Gesundheitswesen

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Wie mit der Laborreform zu verfahren ist, hat die BKV in einer
Verfahrensrichtlinie skizziert. Lesen Sie hier:

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Wegen erheblicher Datenschutzbedenken hat ein Gericht in
Westfalen-Lippe den Vollzug der Laborreform in dieser Region
gestoppt. Genaueres erfahren Sie hier:

Wenn Sie sich auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundes direkt informieren möchten,
klicken Sie hier.

 

Einen sehr aufschlussreichen Überblick über die Bedeutung der Gesundheitsreform, spezieller auch des Gesundheitsfonds geben - verständlich geschrieben - Thomas Gerlinger, Kai Mosebach und Rolf Schmucker in ihrem Artikel "Mehr Staat, mehr Wettbewerb: Gesundheitsfonds ante portas"

Erschienen ist der Beitrag in "Blätter für deutsche und internationale Politik" Heft 10/2008. Die Autoren sind Mitarbeiter des Instituts für Medizinische Soziologie an der Universität Frankfurt am Main, Professor Gerlinger ist Direktor dieses Instituts.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Das novellierte Sozialgesetzbuch VII ist verabschiedet . 

 

1. Die wesentlichen Veränderungen betreffen die künftige Organisationsstruktur der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung - also der UVT. Die Anzahl der Berufsgenossenschaften wird drastisch reduziert, ebenso die Anzahl der MitarbeiterInnen.

 

Im Vorgriff auf das neue SGB VII hatte sich der Hauptverband der gewerblichen Unfallkassen (HVBG) bereits umbenannt. Er fungiert nun als Dachverband aller UVT und nennt sich Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).  

2. Die Verteilung der sog. Altlasten und der Ausgleich zwischen ´starken´ und ´schwachen´ Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen ist ein weiterer wichtiger Punkt. 

3. Ferner verpflichtet das neue SGB VII die UVT zu stärkerer Zusammenarbeit mit den Trägern der echten Solidarsozialversicherungen, mit den Ämtern für Integration (alt: Versorgungsämter) und der Gewerbeaufsicht. Hier soll in Zukunft die sog. Nationale Arbeitsschutzstrategie eine zentrale Rolle übernehmen.    

 

 

 

Einige Details aus der Geschichte dieser Novellierung :

 

Am 16. Mai 2007 meldete abekra e.V.:

 

"Große Koalition plant, die Gesetzliche Unfallversicherung zu verändern"

 

und berichtete weiter:

 

"Im Juni 2006 übergab die Bund-Länder-Kommission das sog. Eckpunktepapier zur Novellierung der gesetzlichen Unfallversicherung  dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Vorarbeit dazu hatten der unvermeidliche Professor Rürup mit seinem  erstaunlich großen Mitarbeiterstab sowie der Unternehmensberater Berger geleistet - Motto wie immer:

Wem gehört die Republik und alles, was darinnen kreucht und fleucht? - Uns.

 

Das Ministerium wurde beauftragt, auf der Grundlage dieses Eckpunktepapiers einen Gesetzesentwurf für ein novelliertes Sozialgesetzbuch VII, Gesetzliche Unfallversicherung, zu erarbeiten."

 

Eine Analyse und Kritik an diesem Eckpunktepapier von Dr. Angela Vogel finden Sie hier: (Teil I - Teil II). Die mehr oder minder gut im Sinne geschädigter  ArbeitnehmerInnen durchdachten, mehr oder minder interessierten Stellungnahmen seitens einiger Gewerkschafter bzw. Personen, die MitarbeiterInnen der DGB-Gewerkschaften sind, finden Sie hier:  DGB-Initiativantrag und Stellungnahme Frau M. Schröder-DGB.

 

Teil 1 dieser GUV-Novellierung, Organisationsreform, verließ Anfang April das BMAuS. 

 

Die Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeber (BDA) dazu finden Sie hier

 

Noch im März 2007 hatte der Vorsitzende des Bundestagsausschusses, Herr Weiß, die Anwesenden einer BG-Veranstaltung beruhigt und gemeint, bezüglich dieses zukünftigen Leistungsrechts  in Teil 2 der Novellierungsvorlage "UVRG", also eines neuen SGB VII, sei noch vieles zu klären. (UVRG = Unfallversicherungsreformgesetz) 

 

(Anmerkung:  Bei diesem sog. Leistungsrecht ist immer das Recht der Haftpflichtentschädigungen von Arbeits-/Wegeunfallopfern und Berufskranken durch die Berufsgenossenschaften/Unfallkassen gemeint)

 

Er sollte sich täuschen.

 

Schon am 27. April 2007 war es so weit. Das Ministerium, genauer die Projektgruppe UV-Reform unter der Leitung von Dr. Th. Molkentin, präsentierte dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, dem Bundesverband der Unfallkassen, den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, anderen ausgewählten Personen und Organisationen aus Wirtschaftskreisen, Teil 2 des Novellierungsprojekts mit dem schönen Titel:  "Leistungsreform der gesetzlichen Unfallversicherung". 

 

Diesen Text finden Sie hier

 

(Die Projektgruppe UV-Reform firmierte unter der Adresse:
 
Rochusstr. 1
53123 Bonn
0228-99527-1074
0228-99527-2283
IVa 4@bmas.bund.de
in der Zuständigkeit von Harald Goeke)

Wie von der Arbeitsgruppe Rürup und Berger sowie den Länderregierungen gewünscht, regelte Teil 2 des UVRG die Entschädigungsleistungen der GUV für die Opfer von Körperverletzungen infolge lohnabhängiger Arbeit auf ein historisches Tief herunter. Beabsichtigt war ferner, die Beweishürden sowohl für die  Bundesregierung bei der Bezeichnung von Erkrankungen als Berufskrankheiten und auch für die Geschädigten selbst so weit zu erhöhen, dass nahezu das gesamt Berufskrankheitenrecht nicht mehr hätte greifen können. 

AbeKra e.V. hat sich mit diesem Arbeitsentwurf intensiv beschäftigt und lehnte ihn u.a. aus den genannten Gründen kategorisch ab.

Sehen Sie dazu die abeKra-Resolution auf der Basis einer ausführlichen Analyse und Kritik

 

und

 

 

die detaillierte Analyse des Entwurfs in:  

 

Angela Vogel, Begründung der Resolution und Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des UVRG, Teil 2    

 

 

Da es Kritik auch von anderer Seite nur so hagelte, zog Bundesarbeitsminister Müntefering den Entwurf kurz vor seinem Rücktritt im Herbst 2007 zurück.  

 

Kurios daran war nur, dass auch die Wirtschaftsverbände den Entwurf abgelehnt hatten. Sie fürchteten künftige Mehrleistungen durch die GUV und dadurch bedingte GUV-Prämienerhöhungen. Verständlich war diese Besorgnis nicht.  Nachvollziehbar war sie nur, wenn man unterstellte, dass sich die maßgeblichen Wirtschaftsverbände und Mitglieder der UVT durch ein novelliertes SGB VII noch sehr viel stärker sinkende Prämienzahlungen an ihre gesetzliche Haftpflichtversicherung vorgestellt hatten, als sie das UVRG Teil 2 dann letztendlich erlaubt hätte. 

 

Ende 2007/Anfang 2008 legte der neue Bundesarbeitsminister, Olaf Scholz, den Referentenentwurf zum neuen SGB VII, jetzt Unfallmodernisierungsgesetz - UVMG - genannt, der Öffentlichkeit vor. Wie bekannt, war Olaf Scholz unter Schröder/Fischer einer der heftigsten Trommler für die fatale Um-Interpretation von "Sozialstaatlichkeit" im Vorfeld der Agenda 2010 und der Hartz-Gesetzgebung. 

 

Und siehe da: 

 

Der aktualisierte Entwurf enthielt im Wesentlichen nur noch die Organisationsreform der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung. Die geplanten Leistungsänderungen und - das vor allem - Entschädigungs- und Hilfekürzungen für die Opfer der Arbeit, also die VersicherungsnehmerInnen - sie waren plötzlich vom Tisch - vorerst jedenfalls. 

 

Wie uns der Buschfunk vermeldete, hat die abekra-Analyse dabei einen wichtigen, wenn nicht sogar den Ausschlag dafür gegeben. Sie war die einzige, die sich gründlich und präzise mit den vorgesehenen neuen Regelungen und deren rechtlicher wie entschädigungspraktischer Bedeutung  befasst hatte. Sie habe den Abgeordneten die Augen geöffnet für das, hieß es, was dieser Teil tatsächlich beinhaltete, faktisch z.B. die gänzliche  Beseitigung des schon derzeit nur in wenigen Ausnahmefällen funktionierenden  Berufskrankheitenrechts auf kaltem Wege. 

 

Wäre es Gesetz geworden wie geplant, hätte es im Übrigen mächtig Ärger mit der EU und dem europäischen Wettbewerbsrecht gegeben. Immerhin war das DGUV-Monopol mit Versicherungszwang politisch wie rechtlich gerade bestätigt und die Funktion der DGUV bekräftigt worden, Teil des deutschen Sozialversicherungssystems zu sein und notwendige Daseinfürsorge zu betreiben.  Nein, das hätte wirklich nicht gut ausgesehen und hätte u.U. dem EU-Anerkenntnis der DGUV sozusagen die Geschäftsgrundlage entzogen. 

 

Wäre Gesetz geworden, was hier geplant war, würde sich schon heute die Zahl der rechtswirksam erlassenen Verwaltungsentscheidungen gegen Null reduzieren, die Berufskrankheiten als Versicherungs- und Leistungsfall anerkennen. Aber auch Arbeits- und Wegeunfallopfer würden nur noch auf niedrigstem Niveau entschädigt, wenn die Minderung der MdE nicht nach kurzer Zeit sowieso gleich wieder entzogen wird. 

 

Stattdessen scheint es heute Usus zu sein, dass die Berufsgenossenschaften ihre rechtswirksam erlassenen  Bescheide selbst ignorieren, zunächst kleine Vorschüsse auf die von ihnen anerkannten Entschädigungssummen zahlen - und  die Betroffenen danach auflaufen lassen: Monat um Monat nicht zahlen bis zur plötzlichen Erteilung eines neuen Bescheids mit Entzug der MdE auf mindestens unter 20%, teils und wenn nötig unter 10% Stütz-MdE -  offensichtlich um u.U. auch noch fällige werdende Berufshilfemaßnahmen einzusparen. 

 

Wie aus Ministeriumskreisen zu hören ist, liegt der Entwurf für die Novellierung des GUV-Leistungsrechts derzeit auf "Wiedervorlage" - für die nächste Legislaturperiode

 

Dann hoffen Merkel-Westerwelle & Co ´ihr Ding´ mit Verve, ganz nebenbei und möglichst ohne Aufsehen, endlich erfolgreich über die Bundestagsbühne ziehen und damit das derzeitige rechtswidrige Gebaren von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wenigstens den Formalanstrich von Rechtsstaatlichkeit verpassen zu können. 

 

Also aufgepasst! 

 

Die Rücknahme dieser sog. Leistungsreform als UVRG Teil 2 war, wenn überhaupt, nur ein kleiner Etappensieg für alle Geschädigten bzw. alle diejenigen, die ständig in der Gefahr schweben, infolge ihrer Arbeit akute oder chronische Gesundheitsschäden an Leib, Geist und Seele zu erleiden. 

 

Vergessen Sie nie, auch Ihnen kann es passieren. Auch Sie können sehr schnell in die Lage geraten, Hartz-IV-EmpfängerIn  und arm wie eine Kirchenmaus zu werden. Auf die GUV können Sie dabei in der Regel nicht rechnen - wohl aber auf eine kaum noch abreißende Kette von zweifelhafter Durchleuchtung Ihrer Person, Beleidigungen, Demütigungen und übler Nachrede, einzig darauf ausgerichtet, Sie um Ihre berechtigte Entschädigung für Ihre beruflich erlittenen Körperschäden zu prellen. 

 

Um auch den nächsten Angriff auf gesetzlicher Ebene (!) abwehren zu können, wird es ganz entscheidend sein, wer die nächste Bundestagswahl mit welchen Mehrheiten gewinnt bzw. verliert.  

 

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Die Bundesregierung veröffentlicht Sponsorenbericht;

Bundesgesundheitsministerium erhält die höchsten 'Unterstützungsgelder' interessierter wirtschaftlicher Kreise.

 

- Wir reiben uns indes die Augen. Wieso dürfen Bundesministerien überhaupt derartige Gelder annehmen? - Ein Schuft, wer da an verdecktes Schmieren denkt?

 

Lesen Sie hier den Artikel aus der "Welt" vom 27.07.2007   

 




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