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Ab 2012 ist Existenzminimum pfändbar

Umwandlung oder Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos bis zum 27. Dezember 2011 dringend geboten.


Zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bzw. Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto, wird dringend geraten. Der 14-tägige Schutz von Sozialgeldern bzw. des Existenzminimums vor Gläubigern ist ab Januar 2012 nicht mehr wirksam, warnt Rita Piroth von der Caritas-Schuldnerberatung. 

Das heißt im Klartext: Wenn Sie davon betroffen sind und bis zum 27. Dezember kein P-Konto eingerichtet und auf die Umwandlung Ihres bisherigen Girokontos in ein P-Konto verzichtet haben, kann Ihr Konto von Gläubigern leer geräumt werden. 

Aber Achtung: Manche Banken verlangen Extrakontoführungsgebühren für ein P-Konto; bei anderen ist es dagegen kostenlos. Preisvergleich lohnt sich. Die Umwandlung selbst müssen alle Banken kostenlos durchführen. 

Ferner ziehen manche Kreditinstitute die EC-Karte ein und gewähren keinen Dispo-Kredit mehr. Fragen Sie deshalb genau nach, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. 

Hier einige Links mit Informationen zum Thema P-Konto:

gegen-hartz.de

Sozialleistungen.info

bafoeg-aktuell.de

alternativ werden Sie auch bei eigener Suche im Internet schnell fündig.

 

15.11.2011

PCB-Skandal bei ENVIO

WDR berichtet in der Reihe "die Story"

Die "Story"-Autoren Boris Baumholt, Daniela Becker und Nadja Kerschkewicz haben den in der letzten Zeit größten aufgedeckten PCB-Skandal bei der Firma ENVIO in der Serie "die Story" beschrieben. Wer von Ihnen den sehr empfehlenswerten Film verpasst hat, kann ihn via Internet auf der Homepage des WDR anschauen:

Ein Film von Boris Baumholt, Daniela Becker und Nadja Kerschkewicz

10.11.2011

Krebserkrankte:

Patient tot - Geld zurück.

ALARM bei AVASTIN-Verordnungen 
(Wirkstoff: Bevacizumab)

Der Pharma-Riese ROCHE (Schweiz) hat sich einen besonders -wie wir meinen- skrupellosen Marketing-Trick einfallen lassen: Geld-zurück-Garantie bei mangelnder Wirksamkeit des Krebsmittels (u.a.) mit dem Produktnamen AVASTIN. Wenn also Ihr Krebs je nach Art trotz Behandlung mit AVASTIN innerhalb von drei bzw. fünf Monaten fortschreitet, bekommt Ihr Behandlungs-Krankenhaus den Produktpreis erstattet.

Motto: Patient tot - Geld zurück.

Diese Pay-for-Performance-Verträge für AVASTIN hat das arznei-telegramm (Heft 10/11 vom 14. Oktober 2011) aufgedeckt. Es erläutert zudem, was über die Qualität von AVASTIN wissenschaftlich bekannt ist. Das Mittel ist weder bei Nierenzellkarzinom noch bei kolorektalem Karzinom, bei Lungenkrebs oder Mamakarzinom wirksamer als andere Krebsmittel. Ein wichtiger Nachteil sind auch die erheblichen Nebenwirkungen dieses Mittels.

In "bestimmten Kombinationen" verkürze Bevacizumab (Wirkstoff in AVASTIN) "das Gesamtüberleben sogar tendenziell", heißt es im arznei-telegramm.

Dass es sehr wahrscheinlich ist, dass gerade in Rendite-hungrigen Krankenhäusern Patienten wirksamere und/oder Nebenwirkungsärmere Krebstherapien vorenthalten werden, befürchten auch wir.

Also: Finger weg vom Wirkstoff Bevacizumab, egal unter welchem Produktnamen dieser Wirkstoff vermarktet wird. Lassen Sie sich nichts aufschwatzen!

Quelle: arznei-telegramm (Heft 10/11 vom 14. Oktober 2011)

25.10.2011



ALARM: Ministerialbürokratie attackiert die Funktionsfähigkeit der Justiz

Wir HessInnen müssen in Zukunft mit erheblich weniger Amts- und Arbeitsgerichten auskommen. Das haben Ministeriale (Exekutive) der Hessischen Landesregierung unter Führung des FDP-Frontmannes Jörg-Uwe Hahn verfügt. Grund: Sparzwänge. Warum ausgerechnet an der Arbeitsfähigkeit der Gerichte, das sagen die Ministerialen und ihr Sprachrohr nicht. Tatsächlich grenzt dieser massive Eingriff in die Justizstrukturen gefährlich an den Entzug des gesetzlichen Richters. Schließlich leiden nahezu sämtliche Gerichte hier zu Lande selbst mit den gegenwärtig noch vorhandenen Kapazitäten und Personalressourcen unter Arbeitsüberlastung und teilweise bereits verfassungswidrigen Wartezeit auf Streitklärung der beteiligten Parteien.

Wie soll das denn werden, wenn viele Gerichtsstandorte geschlossen und die anhängigen Fälle der Richterschaft an den verbleibenden Standorten übertragen werden? Wie viele juristische und streitgegenständlich qualitative Verjährungen will die Landesbürokratie damit herbeiführen bzw. erzwingen? Und, welche Kreise in Regierung und Gesellschaft  profitieren davon? Also: cui bono?

Das  und vieles mehr fragen wir uns mit einem ziehenden Gefühl der Beklommenheit, denn: Auch aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kommen schlechte Nachrichten.

Wir wurden dieser Tage vom Deutschen Sozialgerichtstag e.V. alarmiert. In seiner Pressemitteilung vom 12. September 2011 teilt er mit, die Landesbürokratien und Wahlfiguren dieser Bundesländer verlangten erneut, die Sozialgerichtsbarkeit abzuschaffen. Sie soll der – schon lange mehr oder minder exakt auf die Belange der Bürokratien zugerichteten - Verwaltungsgerichtsbarkeit angegliedert werden.

Lesen Sie die auch von abekra e.V. unterstützen Protestnote des Deutschen Sozialgerichtstages:  

Die Einschränkungen der Zivil- und Arbeitsgerichtsjusitz in Hessen und die Planungen der Ministerialbürokratien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Sozialgerichtsbarkeit abzuschaffen, müssen zusammen gesehen werden.

Was sich hier vor unseren Augen ereignet, ist – objektiv gesehen ("objektiv" meint hier: egal, ob von den Initiatoren so gewollt oder nicht, das Ergebnis ist dasselbe) - ein massiver Angriff der Landesbürokraten auf die dritte, auch sie kontrollierende Gewalt im Lande - und damit ganz prinzipiell ein Angriff auf die Gewaltenteilung. 

Ziel kann die Beseitigung von Bürokratiekontrolle sein oder aber, sehr viel schlimmer, die Beseitigung der demokratischen Gewaltteilung insgesamt. Deutschland ist schließlich nicht geschützt davor, Opfer diktatorisch gesinnter Gesellschaftskräfte zu werden, die sich ihre dazu geeigneten Bürokraten halten. Derzeit schon gar nicht. Derzeit sehen sich vor allem gewisse Finanzkreise sehr gestört durch die demokratischen Verfahren in den meisten der europäischen Staaten, durch deren justizielle Korruptionsverfolgung und Bestrafung von Vorteilsnahme, den juristisch gesicherten Schutz des Arbeitsmarktes und die sozialrechtlich geschützten sozialen Transferleistungen von Steuern an Bedürftige aller Art und jeglichen Alters. Diese Steuern z.B., die wollen sie selber haben. 

Dass Bürokraten die Justiz fürchten und manchmal real auch fürchten müssen, ist bekannt. Dass sie sie als störend und politisch unbequem empfinden, wenn sie ihre politischen Absichten durchkreuzen, auch das ist nicht neu. Neu ist aber, die Justiz mittels absoluter und (absehbar) nicht zu bewältigender Arbeitsüberlastung lahm zu legen und ihr auf diesem Wege sowohl ihre Unabhängigkeit als auch Funktionsfähigkeit zu rauben. Das wäre dann der Erfolg versprechende Verfassungsbruch auf verschwiegenen, hinterlistig beschrittenen Umwegen nach dem Motto: das merkt doch keiner.

Bevor die Gesellschaft realisiert, was hier geschieht, ist sie schon erledigt, die Justiz, und damit die unverzichtbare dritte Gewalt in unserem Staate – zumal sich auch in der Bevölkerung über RichterInnen wie die justizielle Praxis in Deutschland insgesamt viel Unmut angesammelt hat.  Er wäre leicht zu benutzen, um ganz andere, auch gegen die Bevölkerung gerichtete Ziele durchzusetzen. 

Und dann?

Dann ist nichts mehr zu machen, das verbietet schon allein die Schuldenbremse in der Landesverfassung und im Grundgesetz. So oder so ähnlich wird es dann heißen. Im Übrigen wird man alles bestreiten – und es wird keinen mehr geben, der es widerlegen kann.

Es sei denn, er nimmt es hin, wegen übler Nachrede, Geschäftsschädigung usw. ins Abseits verbannt und bestraft zu werden.

 

14.09.2011



Neue Berufskrankheit (Stand: 01.07.2011):

 

Kehlkopfkrebs durch schwefelsäurehaltige Tröpfchen in der Luft (Aerosole)

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" hat dem Bundesarbeitsminister vorgeschlagen, die Erkrankung "Larynxcarcinom durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen" in die Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufzunehmen und auf diesem Wege Krebserkrankungen des Kehlkopfes nach langjähriger beruflicher Belastung mit Schwefelsäure als Berufskrankheit nach §9 Abs. 1 SGB VII anzuerkennen und ggf. auch zu entschädigen.

Bis es so weit ist und die nächste Novellierungen der Berufskrankheitenverordnung (BKV) vollzogen sein wird, können im Einzelfall mutmaßlich beruflich verursachte Kehlkopfkrebserkrankungen wie eine Berufserkrankung (§9 Abs. 2 SGB VII) bei den zuständigen Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden.

Sollten Sie davon betroffen sein, können Sie also Ihre Kehlkopfkrebserkrankung bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft geltend machen.

Aber Achtung 1.): Diese Meldung richtet sich - im Unterschied zu einer in der Berufskrankheitenliste (BKL) bereits verzeichneten Berufskrankheit - nach § 9 Abs. 2 SGB VII. Das heißt unter anderem: Im Unterschied zu den Erkrankungen in der Berufskrankheitenliste sind solche Erkrankungstatbestände, die vorerst nur auf der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates beruhen, sie in die BKL aufzunehmen, nicht an die Rückwirkungsklausel nach § 6 der jeweils in diesem Zeitraum geltenden BKV gebunden.

Diese besagt, dass eine in der BKL verzeichnete Berufskrankheit rückwirkend nur bis zur weiteren Novellierung der BKV gemeldet und entschädigt werden kann, die der BKL vorausging, in der die Erkrankung von der Bundesregierung erstmals in die BKL aufgenommen wurde.

Dafür das jüngste Beispiel:

In der BKV vom 11.06.2009 gilt für alle Versicherten, die am 01. Juli 2009 an einer Krankheit nach den damals neuen Nummern 2112 (Gonarthrose Knie), 4114 (Lungenkrebs) oder 4115 (Lungenfibrose Schweißrauche/-gase) der Anlage 1 litten, der Stichtag 30. September 2002 (usw.). Zuvor aufgetretene Gonarthrosen am Knie, Lungenfibrosen durch Schweißrauche, Lungenkrebs durch die Kombiwirkung von Asbestfasern und PAK, usw., können versicherungsrechtlich also nicht entschädigt werden, wenn sie vor dem Stichtag eingetreten und der zuständigen BG erst nach der Aufnahme in die BKL gemeldet wurden.

Davon ausgenommen sind aber die Fälle, in denen die Meldung an die BG in dem Zeitfenster nach der Empfehlung des Sachverständigenbeirates und vor der Aufnahme in die BKL seitens der Bundesregierung erging – oder bereits zu einem vorherigen Zeitpunkt, als sich noch niemand mit den damit verbundenen wissenschaftlichen Beweisfragen ernsthaft beschäftigt hat.

Das betrifft gerade auch die sog. Pionierfälle.

Das sind die beruflich Geschädigten, die für die Anerkennung ihrer chronischen Erkrankungen als  Berufskrankheit lange – oft Jahrzehnte lang – gestritten und gekämpft haben. Gemeint sind damit die chronischen Erkrankungen, die dem Anschein nach bzw. nach Erfahrungswissen im Volk sehr wohl mit den beruflichen Belastungen zusammenhängen, obgleich sie in der BKL nicht verzeichnet waren oder sind, weil, wie es dazu offiziell heißt oder hieß, die Kausalität zwischen diesen spezifischen Belastungen am Arbeitsplatz und diesen beklagten chronischen Erkrankungen wissenschaftlich nicht oder nur unzureichend  erforscht worden seien.

Für diesen Kreis der Beschäftigten mit frühzeitiger Verdachtsmeldung (oder aber bereits Erwerbsunfähigen) besteht also keine verbindliche Rückwirkungsfrist – wie es auch das BVerfG in der berühmten Entscheidung über die Bergmannsbronchitis entschieden hat.

Der Grund dafür liegt auf der Hand. Diese Geschädigten waren oder sind es schließlich, deren Erkrankungen und Kampf mit den Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung, mit den Arbeitsministerien in Bund und Ländern und den GewerbeärztInnen meist die entscheidenden Anstöße geben oder gegeben haben, die fraglichen beruflichen Einwirkungen sowie die je aufgetretenen chronischen Erkrankungen wissenschaftlich zu untersuchen und darauf hinzuwirken, dass der Gesetzgeber sie danach gegebenenfalls als gesicherte Berufserkrankungen unter den potenziellen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stellt.

Es wäre mehr als unbillig – auch und vor allem im rechtlichen Sinne, wenn eben diese Pioniere leer ausgingen.

Und Achtung 2.): Diese Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf Kehlkopfkrebs infolge beruflich intensiver Belastung mit Aerosolen der geruchs- und farblosen Schwefelsäure. Davon werden keine anderen Erkrankungen erfasst, die Schwefelsäure durch ihre starken Reiz- und Ätzwirkungen verursachen kann.

Um welche es sich dabei handeln kann, das verdeutlicht das EU-Sicherheitsdatenblatt, herausgegeben z.B. von der Firma "grillo", hier im Bild mit LKW unter dem Titel: 

 

 

Nah am Verbrauch:

 

 

 

 

 

http://www.grillo.de/uploads/
media/Schwefels_ure.pdf

Kommt es trotz gutem Arbeitsschutz zu Schädigungen der Atemwege in Form einer obstruktiven Atemwegserkrankung können die chronischen Folgen nach der BK-Ziffer 4202 gemeldet und ggf. entschädigt werden. Hautverätzungen unterliegen der BK-Ziffer 5101. Verätzungen der Schleimhäute, der Augen oder des Magens aber sind nach der BKL nicht entschädigungsfähig, sondern nur – wenn überhaupt – nach der eingangs bereits erwähnten Einzelfallregelung nach § 9 Abs. 1 SGB VII. Hierzu fehlt es aber noch an einer entsprechenden Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates "Berufskrankheiten", in der die generelle Kausalitätsbeziehung für wissenschaftlich gesichert gehalten wird.

Da derartige Reiz- und Verätzungsschäden sehr viel häufiger vorkommen dürften, Schwefelsäure gehört schließlich zu den in riesigem Mengen  produzierten und angewendeten Grundchemikalien – siehe dazu die Angaben z.B. unter http://www.lerntippsammlung.de/Schwefels-ae-ure.html oder unter http://de.wikipedia.org/wiki/Schwefels%C3%A4ure - muss das die nicht Eingeweihten überraschen. Die Kundigen aber dürfen sich in ihrer Erkenntnis bestätigt fühlen, dass die BKL im Prinzip nur wenige der oft beruflich verursachten Erkrankungen enthält. Die häufig vorkommenden beruflich bedingten chronischen Erkrankungen stehen dagegen sehr selten unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung – mit Ausnahme vielleicht der Haut-, Lärm- oder bandscheibenbedingten LWS-Schäden, doch auch das weit gehend nur theoretisch und als wenig ernst gemeintes GUV-Aushängeschild im Dienste von Daseins-Legitimation und Imagepflege.

Auch hier haben sich die BGen in Wahrheit praktisch so manchen mehr oder minder üblen Kniff einfallen lassen, um sich erfolgreich länger währenden Verletztengeld- und/oder Rentenzahlungen zu entziehen.  

Wir dokumentieren im Folgenden die wissenschaftliche Begründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates für seine Empfehlung an die Bundesregierung, Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuretröpfchen in die  Berufskrankheitenliste aufzunehmen.

Wichtig ist, dass in dieser wissenschaftlichen Begründung zunächst die Produktionssparten benannt sind, in denen Beschäftigte mit Schwefelsäure-Aerosolen in unterschiedlichen Dosierungsgraden belastet sind bzw. belastet sein können. Das sei der Fall z. B. in der Schwefelsäure-, der Isopropanol-,  der Seifen- und Lösungsmittel- sowie in der synthetischen Ethanolproduktion. Auch bei Metalloberflächenbehandlungen mit Salpeter-, Salz-, Phosphor-, Oxal- und Fluss-Säure könne es zu erheblichen Schwefelsäurebelastungen kommen. Schwefelsäure kommt allerdings auch in der Phosphat-Düngerproduktion, der Papier- und der Bleiakkumulatorenherstellung vor; wobei, bis auf die Bleiakkumulatorenherstellung, hier jedoch Misch-Aerosole mit anderen Säuren die Hauptrolle spielen. Merkwürdig genug übergeht die Empfehlung den sehr häufigen Gebrauch von Schwefelsäure an Laborarbeitsplätzen.

 

Batteriesäure für Autobatterien

Batteriesäure enthält 38%ige Schwefelsäure   Der Sachverständigenbeirat hält die durchschnittliche Belastung mit mehr als 1 mg/m3 in einer Schicht von 8 Stunden in der Schwefelsäure-, Isopropanolproduktion sowie in der Metalloberflächenbearbeitung (ätzen, beizen etc.) für potenziell hoch. Für im Durchschnitt potenziell mittelhoch (0,1 - 1 mg/m3) stuft er die Belastungen in der Seifen- und Lösungsmittel-, Ethanol- oder Salpeterproduktion ein. Für potentiell mit kleiner (<) 0,1 mg/m3 wird die Belastung in der Phosphatdüngerproduktion, der Raffinierung von Kupfer und Zink und der Bleiakkumulatorenherstel­lung als relativ niedrig abgeschätzt. In der Papierherstellung seien auch eher niedrige, aber, und das gilt es zu beachten, technologieabhängige Expositionen zu erwarten. Hier zeigt sich also wieder einmal das Elend mit der realitätsfernen Monokausalitätsnorm im Berufskrankheitenrecht, aber eben auch in der zu Grunde liegenden Berufskrankheitserforschung. Ungeachtet der Faktizität, dass reine Einstoff-, also Mono-Belastungen, heute eher in der Grundstoffindustrie existieren und Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe nahezu regelhaft Mehrfach- und Kombinationsbelastungen durch viele Gefahrstoffe (neben den physikalischen Einwirkungen überproportional einseitiger körperlicher Beanspruchungen/Gefährdungen) ausgesetzt sind, gilt die Monobelastung in der Kausalitäts- und Wirkungsforschung als Grundnorm.

Im Bereich der Ermittlungsverfahren der BGen unterstützt diese Grundnormvorgabe praktisch den Effekt, den Versicherungsschutz der GUV selten gewähren zu müssen. Es ist nun mal selten nachzuweisen, dass es der oder der oder eben der Stoff am konkreten Arbeitsplatz (bzw. den jeweils konkreten Arbeitsplätzen), war, dessen für ausreichend befundene Einwirkungsintensität zu der versicherungsrechtlich geschützten chronischen Erkrankung nach den vorliegenden arbeitsmedizinisch-toxikologischen Erkenntnissen führen konnte.    

Das bedingt faktisch, dass die oft nicht nur additiven, sondern auch qualitativ potenzierenden Wirkungen von Gefahrstoffmischbelastungen auf Körper, Geist und Seele der Beschäftigten im Wesentlichen vom Berufskrankheitenentschädigungsrecht nicht abgedeckt sind.

Man versucht sich zwar zu behelfen durch die Meldung all der in der BKL verzeichneten Erkrankungen/Einwirkungen, denen man am Arbeitsplatz real ausgesetzt war, doch hilft das meist wenig. Die wissenschaftlichen Grundlagen der Kausalitätserforschung bei Mehrfachbelastungen fehlen bis auf wenige Ausnahmen und die davon Betroffenen müssen zwangsläufig scheitern – eben auch und besonders am geltenden Monokausalitätsbeweisrecht.

Folgt man der wissenschaftlichen Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates "Berufskrankheiten" spielt auch im Fall eines Kehlkopfkrebses durch Schwefelsäurebelastung allein die Intensität/Langjährigkeit der Schwefelsäureeinwirkung die Hauptrolle.

Dadurch sind die ungleich meist sehr viel höheren Intensitäten durch die Misch- und Mehrfachbelastungen ausgeblendet und damit vergleichsweise viele der Kehlkopferkrankten vom Versicherungsschutz ausgenommen, die z.B. in der Metallbearbeitung Misch- und Mehrfachbelastungen durch verschiedene Säuren (u.a.) ausgesetzt waren. Anders formuliert:

Wird wie hier die toxikologisch-arbeitsmedizinische Untersuchung und Kausalitätsbestimmung nach der rechtlichen Normierung monokausal auf die Einflüsse der Schwefelsäure-Aerosole und ausschließlich auf deren Wirkungen reduziert, ist das Verfahren realitätsblind und die Wissenschaftlichkeit der Begutachtungen ein Gerücht.

Dieses Verfahren bedingt einmal mehr: Die Geschädigten sind die Dummen.

Doch ist das nur die eine Seite. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat hat andererseits eine Vielzahl der Forschungsarbeiten explizit angegeben und benannt, die ganz bestimmte Mischexpositionen untersucht haben. Er hat also auf diesem Wege transparent gemacht, um welche weiteren Säuren/Stoffe es sich dabei gehandelt hat und wo für betroffene Versicherte sozusagen ´mit Mischexposition´ wissenschaftliche Beweise zu finden sind bzw. wären.

Darauf können Betroffene nun auch in ihren jeweils konkreten Ermittlungsverfahren aufbauen und nicht nur solche Mischexpositionen geltend machen, in denen die Intensität der Schwefelsäureaerosole toxikologisch und arbeitsmedizinisch die Hauptrolle gespielt hat, sondern auch jene der beteiligten Gefahrstoffe, die die karzinogenen Wirkungen der Schwefelsäure auf die Kehlkopfpartien nachweislich verstärken oder gar potenzieren – und eben auch in ihren konkreten Fällen am Ergebnis "Kehlkopfkrebs" mitgewirkt haben. 

Das ist die positive Nachricht, die sich mit dieser neuesten wissenschaftlichen Begründung für die Aufnahme einer BK in die BKL verbinden lässt.  

Konterkariert wird sie freilich dadurch, dass die Möglichkeiten und Kapazitäten zur Beweiserhebung multikausaler Belastungen auch in Falle dieser neuen Berufserkrankung fehlen. Dies zwar nicht ganz, so doch so erheblich, dass sowohl zum Nachweis der sog. "generellen Kausalität" wie auch in den Ermittlungen zur "konkreten Kausalität" keine wirklich beweiskräftigen Fakten erhoben werden können.

Wie bekannt, gehen fehlende Beweise immer zu Lasten des geschädigten Antragsstellers oder der geschädigten Antragstellerin. In den konkreten Ermittlungsverfahren zeigt der gutachterliche Vermerk "non liquet" genau das an.

Aktuelle Entwicklungen verstärken derzeit diese seit Jahr und Tag bestehende Grundnot in den BG-Beweiserhebungsverfahren zu Lasten der geschädigten VersicherungsnehmerInnen in kaum mehr vorstellbaren Maß.

Auch darüber muss gesprochen werden, denn: Jetzt, da die BGen ihre organisatorischen Umstrukturierungen nach der Reform des SGB VII weit gehend abgeschlossen haben, regulieren sie Personal, Bestände und Ressourcen ihrer technischen Aufsichtsdienste vom bereits zuvor schon erreichten Mindestmaß weiter nach unten.  

Konkrete Beweiserhebungen vor Ort sind schon deshalb und ganz real kaum mehr möglich, zumal zwischen 2004 und 2010 die Unternehmen hier zu Lande die Möglichkeit hatten, alle Erhebungen und Dokumentation über Arbeitsplatzgefährdungen in ihren Betrieben zu vernichten. Dies, weil der damalige Minister Clement im Kabinett Schröder/Fischer dem Wunsch der Industrielobbyisten nachkam und verfügt hatte, das Gebot aus der Gefahrstoffverordnung zu tilgen, alle diese Arbeitsplatzdaten aufbewahren zu müssen.

Es versteht sich dabei von selbst, dass sich dadurch der gesetzlich garantierte Versicherungsschutz abhängig Beschäftigter für ihnen im Wege ihrer Beschäftigung zugefügten Körper- und Geistesschäden real gänzlich zu erledigen droht – wenn nicht bereits erledigt hat.

Strukturelle Gewalt am Arbeitsplatz durch Arbeitsbedingungen ist bzw. wäre damit in Deutschland nicht mehr entschädigungsfähig – es wäre der endgültige Freibrief für Unternehmen aus der gesamten Welt, den bei ihnen in Deutschland Beschäftigten den Produktionsgewalten an den einzelnen Industriestandorten hemmungslos aussetzen zu dürfen - ohne irgendwelche Sanktionen straf-, zivil- oder sozialrechtlicher Art fürchten zu müssen.

Die Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates scheint die real bereits weit gehende durchgesetzte Sanktionslosigkeit hier zu Lande auch durchaus im Blickfeld  gehabt zu haben. Sie listet jedenfalls umfangreiche BG-Belastungsabschätzungen bzw. aufbereitete Messdaten aus Betrieben auf, an denen sich die Verwaltungen der BGen mangels eigener aktueller Ermittlungskapazitäten künftig offenbar orientieren können/sollen – wobei die Fragen in diesem Kontext keine Rolle spielen, wie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen BGen und dem Sachverständigenbeirat bei der Auswertung dieser BG-Datenbestände gestaltet war und wie umfangreich/gründlich die Einblicke waren, die die BGen den Berichterstattern des Sachverständigenbeirats in ihre Dateien zum Thema gewährt haben oder ob die BGen nur vorab von ihnen selbst aufbereitete Datensätze zur Verfügung gestellt haben. Wichtig sind sie gleichwohl.  

Die Darbietung dieser Messdaten mag auch als Hilfe für Betroffene zur – vielleicht wenigstens – teilweisen Behebung von Beweisnöten gedacht gewesen zu sein, zumal viele der Betriebe heute entweder ins Ausland verlagert oder aber aufgegeben worden sind. 

Schaut man freilich genauer hin, so zeigt sich rasch: all diese Tabellen bezeugen, wie selten die BGen insbesondere in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Jahrtausendwende insgesamt in den Betrieben gemessen hat, in denen Schwefelsäure produziert wurde oder diese Substanz sonst wie entstanden ist bzw. zum Einsatz kam.

Die Daten zeigen, wie wenige der mit Schwefelsäure-Aerosolen insgesamt belasteten Produktionsorte dabei erfasst wurden – worauf der ärztliche Sachverständigenbeirat selbst auch ausdrücklich hinweist.

Wirklich belastbar sind die hier präsentierten Daten also nicht, dazu sind sie zu dünn und wenig repräsentativ, um tatsächliche Belastungsdaten simulieren zu können; sie können im konkreten Fall deshalb auch nicht mehr als Anhaltspunkte zur Expositionsintensität liefern.

Aber immerhin.

Betroffenen empfehlen wir auf diesem Hintergrund, für ihre Belastungsintensitäten während ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. Tätigkeiten, selbst möglichst viele konkrete Nachweise zu erbringen.

Den Erläuterungen zur Anatomie (woraus besteht der Kehlkopf und welche Teile sind ihm zuzurechnen?) und der Darstellung des Krankheitsbildes widmet der Sachverständigenbeirat einen ebenso konzentrierten Einblick wie der Forschungsliteratur, die er berücksichtigt bzw. aus explizit genannten Gründen eben nicht berücksichtigt hat. Interessant ist hier, wie schon erwähnt, dass gerade Forschungen zu Mischexpositionen, wenn nicht aussortiert, so doch auf ihre wissenschaftliche Power für die Ursächlichkeit von Schwefelsäure-Aerosole für Kehlkopfkrebs destilliert wurden, also die begründeten Aussagen über die Wirkungen einer – meist realen – Multikausalität zu Gunsten der eher theoretisch-toxikologisch-hypothetischen Monokausalität verfremdet, wenn nicht gar eliminiert wurden.

Die Doppeldeutigkeit dieser Bearbeitungsweise habe ich bereits erläutert.

In Anbetracht der Tatsache, dass wir es hier mit wissenschaftlicher Forschung im Rahmen des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung, also einem Entschädigungsrecht für direkte oder indirekte Gewaltopfer der Wirtschaft und ihres Kommerzes zu tun haben, muss diese abstrakt hypothetisierende Verfahrensweise des Ärztlichen Sachverständigenbeirates dennoch außerordentlich befremden. Das wäre allerdings nicht der einzige Punkt, der in einer kritischen Analyse dieser wissenschaftlichen Empfehlung ggf. thematisiert werden müsste.    

Wir empfehlen allen Betroffenen, diese wissenschaftliche Begründung sehr genau zu lesen und sie auch ihren behandelnden Ärzten zu Händen zu geben bzw. mit ihnen durchzusprechen. Gerade die behandelnden Ärzte sind sich meist medizinisch sehr unsicher, was als Berufskrankheit gelten könnte. Da sind derartige Handreichung außerordentlich wichtig, auch wenn sie an gewissen Schwächen leiden - wie eben an dieser neuesten Empfehlungsbegründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates "Berufskrankheiten" aufgezeigt.

Übrigens: Es ist öffentlich nicht bekannt, wer diesem Ärztlichen Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" derzeit angehört.

Bekannt ist nur, dass der oder die ArbeitsministerIn die Mitglieder beruft und er/sie dabei einen gewissen Verbändeproporz berücksichtigen sollte oder muss. Dem Gremium bereits Angehörende kann die/der MinisterIn allerdings nicht einfach auf das Altenteil schieben, aber auch nicht in die Wüste. Ein Mitglied muss schon das Berufsendalter für HochschullehrerInnen oder ÄrztInnen von achtundsechzig Jahren (68) erreicht haben – es sei denn, das fragliche Mitglied verabschiedet sich aus eigenem Antrieb.

Das aber ist – so viel ich weiß - bislang noch nie wirklich vorgekommen. 

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz müsste es möglich sein, von der Bundesregierung Auskunft darüber zu erlangen, wer gegenwärtig in diesem Gremium sitzt.

Das können Sie, das kann ich, das können wir alle tun. Die Antwort wäre mehr als interessant und sehr nützlich.

Packen wir es an - und zwar unter:

http://www.fragdenstaat.de

 

Hier geht es zur wissenschaftlichen Begründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten zu Larynxcarcinom und Schwefelsäure.

 

30.08.2011



13.07.2011

Strafverfahren gegen den Trierer Neurologen, Dr. Peter Binz, eingestellt:

Von Nötigungen und weiteren justiziellen Missbräuchlichkeiten


Nach einem Gespräch mit zwei Richtern und zwei Staatsanwälten wurde im Mai 2011 das von der Kassenärztlichen Vereinigung Trier gegen den Trierer Neurologen, Dr. Peter Binz, mit nicht nachvollziehbarem Eifer verfolgte Strafermittlungsverfahren beendet. 




Medizinale Alltagskorruption

Schuss ins Schwarze

In "Psychoärzte in Pharmadiensten" spießt Jörg Blech in einer der Mai-Ausgaben des SPIEGEL, 20/2011, einen für alle PatientInnen neurologisch-psychiatrischer Praxen sehr kritischen Sachverhalt auf: Die vergütete Einbindung von Neurologen, Psychiatern und Psychotherapeuten in die pharmaindustrielle Wirtschaftspolitik -

Neues Dossier: Medizinalkorruption

 

08.06.2011

Klageverfahren gegen den Trierer Neurologen Dr. Binz endete mit Vergleich

Am 06.04.2011 fand im Sozialgericht Mainz die Verhandlung gegen Dr. Peter Binz statt. Wie bekannt, warf ihm die Kassenärztliche Vereinigung vor, mehrfach Abrechnungsbetrug begangen zu haben. Zu der Verhandlung waren so viele PatientInnen aus dem ganzen Bundesgebiet angereist, dass im Gerichtssaal viel mehr Stühle herbeigeschafft werden mussten. 

So viel Öffentlichkeit in einem Verfahren hatte der Vorsitzende Richter noch nie erlebt. Im Verlaufe der Verhandlung blieben die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die allermeisten Fragen des Richters schuldig, nach den Beweisen für ihre Beschuldigungen, was den Richter immer wieder zu fassungslosen Kopfschütteln veranlasst habe. Das berichteten zumindest viele der Anwesenden übereinstimmend.

Quelle: Reinhard Lauer   www.amalgam-informationen.de 

Der Verlauf war so, dass niemand im Saal den Eindruck gewann, es könne zu einer Verurteilung des Neurologen kommen, zumal sich die von der KV vorgelegten Zahlen als unzutreffend erwiesen hatten. Ein Raunen ging durch den Saal als plötzlich und unerwartet ein Vergleich präsentiert wurde. Danach sollte die KV zwei Drittel der Honorar- und sonstigen Entgelt-Summen für die von ihm erbrachten ärztlichen Leistungen übernehmen, die man Binz vorenthalten hatte - zuzüglich der geltend gemachten Regress-Summe. Die Summe belief sich insgesamt auf eine Forderung von 184000 Euro. Binz sollte also auf einem Drittel sitzen bleiben. Außerdem sollte Binz einen gewissen Teil der Gerichtskosten tragen.

Zur Überraschung der versammelten Patienten stimmte der beklagte Neurologe dem Vergleich zu. Ausschlaggebend dafür war jedoch nicht - wie man im Publikum vermutete - dass der Arzt am Ende seiner Kräfte angekommen war und das Sozialgerichtsverfahren beendet sehen wollte. Ausschlaggebend war vielmehr, dass die KV eine weitere Regressforderung (Binz: "Weil wir uns nicht gebessert haben") geltend gemacht hat und sie ebenfalls Gegenstand dieses Verfahrens war. Diese zweite Regress-Summe ist nun in einem späteren Verfahren einklagbar; die Praxis Binz hat diese Summe im Gegensatz zum ersten Regress noch nicht bezahlt. 

Der Vergleich kommt also einem Freispruch des Neurologen gleich. Offenbar wollte die KV nur vermeiden, den Prozess ganz offiziell und mit einer für sie mit Sicherheit mehr als peinlichen Urteilsbegründung zu verlieren. So können die Vertreter der KV übers Land tingeln und überall verkünden, sie hätten ihre Klage gegen Binz nicht verloren und die Regressforderung wäre zumindest zu Teilen zu Recht erhoben worden.

Das wirft erneut ein grelles Licht auf die mehr als bedenkliche Politik von KVen gegenüber nicht botmäßigen Ärzten. Es zeigt erneut, wie dringlich es wäre, die Kassenärztlichen Vereinigungen abzuschaffen und zu Neukonzeptionen zu finden.

21.04.2011

28.03.2011

Erhöhte Radioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland durch Abdrift aus FUKUSHIMA ?
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Kein Grund zur Besorgnis

In einer Rundmail schrieb 

Silvia K. Mueller "CSN News":

Ist die radioaktive Strahlenbelastung in Deutschland erhöht?
Auf dem Informationsnetzwerk Twitter trug in den Morgenstunden ein Nutzer ein, dass das Bayrische Landesamt für Umwelt erhöhte radioaktive Luftbelastung in München vermeldete. Ich klickte den Link des Bayrischen Landesamtes für Umwelt an, weil ich es kaum glauben konnte. Es stimmte, die Werte waren angestiegen und zeigten eine ca. zehnfache Erhöhung.


Dr. Werner Neumann, Leiter des AK Energie im Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist der Meldung auf der Homepage des
Bayrischen Landesamtes für Umwelt nachgegangen. Es ist ihm gelungen, auch auf der Basis eigener umfänglicher Messerfahrungen damals nach dem Unfall in Tschernobyl im von ihm in den 1980er Jahren mit aufgebauten Umweltlabor "ARGUK" in Frankfurt/Oberursel die Bedeutung dieser Messwerte aufzuklären.

Wir zitieren aus seinem Schreiben an Frau Müller und andere:

"Sehr geehrte Frau Müller,

ich habe nach Tschernobyl für mehrere Jahre Radioaktivität in Luft, Lebensmitteln usw. gemessen, in einem unabhängigen Labor. Wenn man beim By. Landesamt sich die Werte anschaut, sieht man dass dort eine Differenzierung zwischen Künstlicher und natürlicher Radioaktivität gemacht wird. Sicherlich geht von beiden eine Gesundheitgefährdung aus, wobei es nicht so einfach ist von den Becquerels (Zerfallsrate) auf die Strahlenwirkung zu schließen oder dies umzurechnen.

Jedenfalls sieht es derzeit so aus, dass die im Internet angezeigten Werte von bis zu 100 Bq/cbm Luft (Aerosole) vom Landesamt der natürlichen Radioaktivität zugeordnet wurden. Dass diese Werte mit dem Tageslauf ansteigen und absinken (dh. auch mit der Sonneneinstrahlung) weist daraufhin, dass dies sehr wahrscheinlich ein Auftreten von Beryllium-7 ist, dass aus der kosmischen Strahlung entsteht. (Halbwertszeit 58 Tage) - ich kenne dies von Grasproben, wo dieses Nuklid deutlich nachzuweisen ist. Auch bei bestimmten Wetterlagen, werden solche Radionuklide aus dem Boden wieder in die Luft freigesetzt. Wenn nun in den nächsten Tagen ein Anstieg der Werte bei Regen erfolgt, kann dies auch durch das Auswaschen von Radon aus der Luft erfolgen. Da die verschiedenen Radionuklide verschiedene Energien ihrer Gammastrahlung haben, kann man dies alles mit guten Detektoren auseinanderhalten - soweit scheint es auch beim Landesamt zu erfolgen.

Ich bitte dies bei Ihren Veröffentlichungen zu berücksichtigen, dass man hier auch genau hinschauen muss, denn das eine ist, die realen Gefahren richtig zu beobachten und einzuschätzen, das andere ist aber auch, nicht reale Gefahren nicht zu realen umzudeuten oder unnötige Mißverständnisse zu vermeiden.

Dies gilt umso mehr, als wohl (wie hierzulande und bei Tschernobyl) derzeit in Japan auch ein "Supergau" der Informationspolitik stattfindet. Man sollte daher Nachrichten egal woher zuvor genauer prüfen.

Siehe auch den Punkt- wie interpretiere ich die Werte bei
http://www.lfu.bayern.de/strahlung/ifr/index.htm

Ansonsten möchte ich auf die kompetenten KollegInnen des Umweltinstituts München verweisen, die hier über eine langjährige Erfahrung verfügen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Neumann"



Dioxin in technischen Fetten 
- kein Skandal?

 

Seit Wochen beunruhigen uns die Nachrichten über die Dioxinfunde in Futtermitteln. Neben den Fragen, wie und wodurch Dioxine in Futtermitteln entstehen oder aber hineingelangen konnten, scheint die Frage gar nicht zu existieren, was Dioxine in technischen Fetten zu suchen haben.

Der Skandal hinter dem Skandal.

ArbeitnehmerInnen dürfen offenbar mit den Giften "Dioxine", darunter das Supergift TCDD, arbeiten und sich dabei irreversibel kontaminieren. In Betriebsbuchführungen sind sie ja nur "Betriebsmittel".

Gemeint sind damit aber nicht die Schmierstoffe, sondern die damit arbeitenden Menschen.

Dass auf das Konto von Dioxinen und Furanen so unendlich viele der schweren chronischen Erkrankungen mit – nicht selten - Exitus infolge Krebs gehen, stört hier nicht. Es muss öffentlich nur oft genug bestritten werden, vor allem aus berufenem Munde z.B. seitens der Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung und von – augenscheinlich - nicht minder berufenen MedienvertreterInnen. Entscheidend dabei ist jedoch: Wer hat wen zu welchem Zweck berufen und mit welcher Aufgabe betraut?

Nach der Gefahrstoffverordnung haben Unternehmen, lassen sie ihre Beschäftigten mit Krebs erzeugenden, Erbgut verändernden oder reproduktionstoxischen Arbeitsmitteln und Produktbestandteilen arbeiten, alles zu tun, um die damit verbundenen Gefahren zu minimieren. Sie müssen Gefährdungsanalysen über alle diese Arbeitsplätze erstellen und Betriebsräte/Innen und die Beschäftigten darüber informieren. Ferner haben sie eine ganze Reihe von schützenden Maßnahmen zu ergreifen.

Wie sollen sie das tun, wenn ihnen technische Fette geliefert werden, von denen normalerweise anzunehmen ist, dass sie weit gehend ungefährlich sind?

Enthalten Schmierfette heimlich Dioxine, kann keiner der Anwender seine Belegschaften warnen und vor den Konsequenzen von Kontaminationen schützen. Unternehmen und Belegschaften sind allesamt den Machenschaften der Hersteller von technischen Fetten ausgeliefert.

Sie sind aber auch einer Politik ausgeliefert, der jegliches Bewusstsein und humanitäre Bereitschaft fehlt, ArbeitnehmerInnen in Gewerbe und Industrie, aber auch in der Landwirtschaft, in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Unversehrtheit zu schützen. Offenbar sind ArbeitnehmerInnen für sie keine BürgerInnen, die den Schutz des Grundgesetzes und der Menschenrechte genießen. Sie scheinen nur als Gewinn bringende KonsumentInnen und Gebährerinnen künftiger Arbeits-Generationen schützenswert.

Nicht weniger bedenklich ist, dass diese technischen Fette aus der Verwertung von tierischen und pflanzlichen Materialien auch zu Biodiesel entstammen. Sie haben richtig gelesen. Auch aus tierischen Produkten wird Biodiesel gemacht und es waren wohl eben diese tierischen Fette, die den Futtermitteln verbotenerweise beigemischt worden sind[1]. Diese u.a. tierischen Fette müssten der Logik der politischen Legende zufolge ebenfalls Dioxine enthalten, die über die Verbrennung in Diesel-Fahrzeugen entropisch über Land und Felder verteilt werden.

Das ist bzw. wäre allerdings nicht minder gefährlich wie die Wirkkaskade der Palette der chemisch unterschiedlich chlorbesetzten Dioxin- und Furankongenere in Lebensmitteln und Arbeitsstoffen.

Paradox genug hat niemand bislang die Dioxingehalte in Biodiesel gemessen. Auch dieses Problem scheint niemandem bewusst zu sein – oder es wird wohlweislich ebenso unter der Decke gehalten, wie das Wissen um die zentrale Rolle der Chlorchemie in diesem Geschehen.   

Ohne Chlor keine Dioxine

2.) Noch immer scheint die Frage nicht beantwortet, wie die Dioxine in alle diese Fettmittel gelangen konnten.

Fest steht, dass Dioxine überhaupt nur in Gegenwart von Chlor und in Folge chemischer Reaktionen nach starker Erhitzung (bei TCDD mindestens über 800 Grad) entstehen können. Chlor muss dabei in ausreichenden Mengen vorhanden sein. Dies berücksichtigt, scheidet eine Verunreinigungsquelle wie Frittieröl aus, es sei denn, es enthielt so viel Chlor, dass sich Dioxine bilden konnten. Chlorfreie Frittierfette können dagegen höchstens Nitrosamine enthalten. Die sind allerdings auch Krebserzeuger. Zusammen mit all den anderen Krebserzeugern und Genmutatoren bescheren sie Onkologen wie der Chemotherapeutika herstellenden Pharmaindustrie riesige Umsätze - durch traumhafte Wachstumsraten des Canzerogengeschehens hier zu Lande. Seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts haben sich die Krebsfälle nahezu verdreifacht.

Sehr viel wahrscheinlicher ist es also, dass chlorhaltige Pestizide in beiden Fettarten, den tierischen wie pflanzlichen, die Hauptrolle spielen:

Foodwatch in Berlin hat am 10. Januar 2011 das Ergebnis der Messung einer von ihr bei der Firma Lübbe genommenen Probe von ölhaltigen Bio-Abfällen öffentlich mitgeteilt. In der Beprobung fanden die MitarbeiterInnen von foodwatch Chlorphenole, genauer: einen spezifischen Fingerabdruck bestimmter verschiedener Chlorphenole, wie sie z.B. in Brasilien als Fungizide zum Schutz des Sojaanbaus vor Pilzbefall eingesetzt würden.

Die meisten Chlorphenole enthalten herstellungsbedingt Verunreinigungen mit Seveso-TCDD, anderen Dioxinen und Furanen.

Dass hier die Quelle für die Kontaminationen hiesiger Futtermittelchargen  zu suchen ist, ist auch deshalb plausibel, weil die Bio-Abfälle in ihrer Aufbereitung zu Futtermitteln und technischen Fetten nach bisherigem Kenntnisstand nicht so stark erhitzt werden, dass Dioxine entstehen könnten. Der Eintrag muss zuvor stattfinden. Falls sie doch derart erhitzt werden, können auch andere hier zu Lande als Pestizide eingesetzte Chlor-Organika die Ursache sein und so etwas wie eine Aufsummierung bewirken. Leider sind auch in der EU zahlreiche chlorhaltige sog. Pflanzen- und Insektenschutzmittel erlaubt und werden in schockierend hohen Mengen in Landwirtschaft, Gartenbau und Pflanzenzucht ausgebracht. Bei erheblicher Erhitzung des Pflanzenmaterials für die Fütterung können sie ebenfalls Quelle von Kontaminationen mit Dioxinen und Furanen werden – sozusagen ganz legal.

Fette/Öle aus der Petrochemie können dagegen nach starker Erhitzung immer Dioxine und Furane enthalten, dies u.a., wenn es zu katalytischen Prozessen bei ihrer Herstellung kommt. Das ist ein wichtiger Unterschied  zu den technischen Fetten/Ölen, die aus unverschmutzten Pflanzenmaterialien gewonnen werden.

Merke: Technisches Fett ist nicht gleich technisches Fett. Art und Zustand des Ausgangsmaterials ist hier von entscheidender Bedeutung.

Natürlich sind auch kriminelle Akte nicht auszuschließen. Kriminell wäre es z.B, wenn Futtermittel- und Schmierfett-Hersteller Altöle aus Motoren und Transformatoren in ihre Silos gekippt hätten. Altöle aus Motoren und Transformatoren dürfen hier zu Lande seit mehr als zwanzig Jahren nicht recycelt werden. Doch lassen sich solche Machenschaften nicht verhindern. Staatliche Kontrolle kann nur die Dauer des Absatzes solcher Produkte verringern, gesetzliche Vorgaben als solche hingegen nicht.

Verspieltes Vertrauen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, sagt der Volksmund. Das Vertrauen ist jetzt endgültig verspielt, also bleibt nur die bessere Kontrolle. Die aber funktioniert ohne das entsprechende Bewusstsein der KontrolleurInnen und ihrer Auftraggeber nicht, dass Häufigkeit und Qualität ihrer Kontrollen Leben und Gesundheit unendlich vieler Menschen rettet oder retten kann.

Doch gerade daran scheint es zu mangeln. Zu Recht hat foodwatch der Bundesregierung vorgeworfen, sie decke "Giftmischer, anstatt Lücken im System" zu schließen.

Deshalb unterstützen wir die politischen Forderungen von Thilo Bode, Frontmann von foodwatch, die Unternehmen gesetzlich zu verpflichten "jede Charge jeder Futtermittel-Zutat selbst auf Dioxin zu testen und dies für die Behörden zu belegen". Überschreitet das Messergebnis den Grenzwert, muss die Charge vernichtet werden.

Doch dürfen sich die politischen Forderungen nicht auf die Futtermittel beschränken.

Millionen von ArbeitnehmerInnen nicht nur in der Metall- und Elektroindustrie stehen täglich in der Gefahr, sich bei ihrer Arbeit mit technischen Fetten/Ölen zu kontaminieren, unheilbare sehr schmerzhafte Nerven[2]- und Immunsystemschäden oder andere unheilbare (!) Erkrankungen an Leber, Nieren, Galle, Lunge, Muskeln, Knochen[3] und Zellschäden[4] etc. zu erleiden, frühzeitig erwerbsunfähig zu werden und unter kaum vorstellbaren langjährigen Qualen früher zu sterben. Für diese immer noch großen Bevölkerungsteile der gewerblichen ArbeitnehmerInnen gilt die Rede vom langen Leben nicht – ganz im Gegenteil. Sie sind es, die durch ihr frühzeitigeres Ableben die Renten der lang lebenden ´White collar worker´ mitfinanzieren.      

Wir fordern Chargenzertifizierung technischer Öle/Fette

Für technische Fette/Öle fordern wir deshalb eine Kontroll- und Zertifizierungspflicht seitens der Fettproduzenten, die die Dioxin- und Furanfreiheit der gelieferten Chargen garantiert. Dasselbe muss für Biodiesel gelten.

Auf Verlangen der Käufer muss der Lieferbetrieb zudem die Messergebnisse der Kontrollprüfung mitteilen, bzw. sie von sich aus den zuständigen Kontrollbehörden mitteilen.

Chargen ohne Zertifizierung dürfen nicht mehr vermarktet werden, auch nicht auf dem Markt für KfZ-Antriebsstoffe.

Die beliebte Verdünnung kontaminierter technischer Fette/Öle, aber auch von Futtermitteln, ist gesetzlich zu verbieten, zumal die beliebte ´Verdünnung´ mit nicht oder weniger kontaminierten Chargen pure Augenwischerei ist. Das Ende vom Lied wäre, dass alles Gelieferte kontaminiert ist, wenn auch zunächst nur mit geringeren Anteilen. Die aber summieren sich binnen kurzem auf.

Täuschen wir uns nicht: Der scheinbar kluge Kompromiss "Verdünnung" ist jetzt schon als eine weitere der großen irreversiblen Dummheiten erkannt, Dioxine und Furane zu allgegenwärtigen Giften in Leben und Umwelt zu machen, die heute schon (u.a.) für das massive Artensterben und für die finanziell kaum noch ausgleichbare Zunahme menschlicher Erkrankungen sorgen. Dioxine sind starke Nervengifte. Auch die immer mehr Besorgnis erregende Entwicklung von Demenzen geht u.a. auf ihr Konto. Das aber gilt für alle chlorhaltigen Substanzen – neben Quecksilber (Amalgam), Blei, Mangan (etc.).

Wer also denkt, okay, Seveso, das ist lange her und Geschichte, der irrt.    

Nach der seit dem 01. Dezember 2010 in Kraft getretenen Gefahrstoffverordnung haben zwar alle Unternehmen a) Gefährdungsanalysen über die in ihrer Verantwortung betriebenen Arbeitsplätze durchzuführen, b) den Nachweis zu erbringen, dass die dort verwendeten oder entstehenden Substanzen/Produkte keine Krebserzeuger, Genveränderer oder Fruchtbarkeitsstopper für Menschen sind, c) die darüber angefertigten Dokumentationen aufzubewahren und d) ggf. auch auf Verlangen tatsächlich vorzuweisen. Deshalb hat die Firma Harles & Jentzsch ihre im März 2010 genommene Beprobung jetzt vorlegen müssen, andere hingegen nicht, weil sie nach der vorher geltenden GefahrstoffVO nicht aufbewahrt werden mussten.

Nach der Futtermittelverordnung allein wäre sie nicht verpflichtet gewesen, Messprotokolle und Messergebnisse zu archivieren. Dokumentation und deren Aufbewahrung für zwei, bzw. sechs Jahre ist in dieser Verordnung nur für Trockenfutterproduktion und im Falle von behördlichen Ausnahmegenehmigungen vorgesehen. – 

Wäre es also allein nach der FuttermittelVO gegangen, die Öffentlichkeit hätte nie erfahren, wie lange die Firma schon kontaminiertes Futter in Umlauf und damit de facto in Tiermägen etcpp. eingebracht hat.

Eine solche rechtliche Lage ist allein schon so etwas wie eine rechtliche Begünstigung einzelner gesellschaftlicher Grupperungen von Amts und politischer Funktion wegen.

Doch was hilft es uns, dass die Firma jetzt ihre Messergebnisse vorlegen musste? Tatsächlich ist das Ergebnis deprimierend: Die Messung selbst hatte nur zur Konsequenz, dass sich die Firma im Spätherbst 2010 selbst anzeigte. Zuvor aber konnte sie das kontaminierte Futter über Monate hin ungestört versilbern –

und - jetzt - eventuell fällig werdenden Schadensersatzforderungen der Geschädigten durch Insolvenz entgehen, ob gewollt oder zwangsläufig, das mag dahin stehen.    

Wie lange wollen wir eigentlich noch warten bis es möglich ist, ressortverantwortliche PolitikerInnen straf-, verwaltungs- und zivilrechtlich für  Begünstigungsakte bzw. unterlassene Regulierungen zu Gunsten Einzelner oder einzelner Gruppierungen mit derartigen oder vergleichbaren gesamtgesellschaftlichen Schadwirkungen zur Rechenschaft zu ziehen?

Wie lange wollen oder können wir diese politisch und rechtlich institutionalisierte Korruption noch dulden, ohne Gefahr zu laufen, dass unsere gesamte Gesellschaft daran zugrunde geht?

 

Angela Vogel, abekra e.V., erweiterte Fassung vom 17-1-2011



[1] Seit der BSE-Krise – BSE erzeugt bei Menschen u.a. die schwere Creutzfeld-Jakob"-Erkrankung im Hirn - sollten keine tierischen Produkte mehr an Tiere verfüttert werden.    

[2] Wolfgang H. Zangemeister, Alexandra Preisser (2007), Zentralnervöse Spätfolgen nach langjähriger Schadstoffexposition am Beispiel von TCDD und HCH; vgl. auch Prof. W. Huber (2008), Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel, in Umwelt-Medizin-Gesellschaft, unter: http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft

[3] Aufschluss darüber gibt der Urteilstext des sog. Holzschutzmittelprozesses von 1996. Darin sind die wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die humantoxischen Wirkungen der Dioxine auf nahezu alle menschlichen Organe und Organsysteme zusammengetragen, die in den Prozess gutachterlich eingebracht worden sind. Hier finden sich auch die wesentlichen Wissenschaftsfälschungen berücksichtigt, die heute noch zu der irrigen Annahme in den Medien beitragen (zuletzt von Katrin Blawatt in der Süddeutschen Zeitung vom 15./16. Januar 2011 mit dem Titel "Dioxin als ständiger Begleiter", wobei dieser Beitrag eine Reihe weiterer unrichtiger Tatsachenbehauptungen enthält und insofern insgesamt unbrauchbar ist), ´man´ wisse über die toxischen Wirkungen der Dioxine immer noch viel zu wenig. 

[4] Oesch-Bartlomowicz B., A. Huelster, O. Wiss, P. Antoniou-Lipfert, C. Dietrich, M. Arand, C. Weiss, E. Bockamp and F. Oesch (2005) Aryl hydrocarbon receptor activation by cAMP versus dioxin: divergent signaling pathways, Proc. Natl. Acad. Sci. USA, 102, 9218-23 – diese Grundlagen-Forschungsarbeit des Toxikologischen Instituts der Universität Mainz hat weltweites Aufsehen erregt – siehe Zusammenfassung in Scinexx 2005.

17.01.11

 

Berlin - tu wat


Der Artikel "Dioxine in technischen Fetten – kein Skandal" ist zwischenzeitlich den BundesministerInnen Dr. von der Leyen, Arbeits- und Sozialministerin, Frau Ilse Aigner, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, und Dr. Norbert Röttgen, Minister für – hier spricht die Satirikerin: Verlängerung der Atommüllproduktion und Umweltverbrauch, zugegangen, in Kopie den entsprechenden Ausschüssen des Deutschen Bundestages.

Technische Fette dürfen zum Schutz für Beschäftigte in Industrie, Gewerbe und Handel sowie die Unternehmen selbst und deren Kunden nur noch mit der Zertifizierung "Dioxin- und Furanfrei" vermarktet werden. Stichbeprobung reicht nicht. Unabhängige Labore haben die Analysen Chargen weise durchzuführen; starke Preissenkungen und Innovationen für die Laboruntersuchungen sind bei gesetzlicher Regelung der Analysehäufigkeit zu erwarten. 

 
Unsere Forderungen und Anregungen

 

  • Bundesarbeits- und Sozialminsterium: Die rechtlichen Änderungen könnten eine eigene "Technische Regel Gefahrstoffe" (TRGS) erhalten oder in der Gefahrstoffverordnung verankert werden. Die Kontrollfrequenz seitens der Arbeitsschutzbehörden der Länder ist erheblich zu erhöhen. Denkbar wäre auch eine Meldepflicht aller Messergebnisse der Labore an die zuständigen Kontrollbehörden. Nur hier ansässige und zugelassene Labore dürfen die Beprobung durchführen.

  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Chargen-Zertifizierung (s.o.) aller Futtermittel bzw. Futtermittelfette. Verbot verseuchte Biodiesel in der Landwirtschaft einzusetzen.

 

   
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Änderung der Abfall-, Recycling- und Wertstoffgesetzgebung. Dioxin- und Furanhaltige Abfälle dürfen nicht mehr als Wertstoffe gelten und recycelnd weiter verwertet werden. Sie sind Sondermüll und entsprechend zu entsorgen. Auch hier soll die Zertifizierung nach entsprechender Analytik und Meldepflichten das Hauptinstrument der Kontrolle sein.

 

Wir sind uns bewusst, dass alle diese Forderungen der tatsächlichen Problematik *) nicht wirklich gerecht werden können. Sie können nur pragmatische Zwischenlösungen darstellen, um die gröbsten und gefährlichsten Auswüchse dieser Wirtschaftsweise in Industrie und Landwirtschaft wenigstens etwas einzudämmen.

 

 

 

14.02.2011

Berlin - tut nix

Inzwischen hat uns das Ministerium Aigner mitgeteilt, dass es nicht zuständig sei. Unser Schreiben habe es dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermittelt. Auch von dort, dem Büro des Staatssekretärs Gerd Hoofe, haben wir inzwischen Post erhalten. Der Tenor ist derselbe: 

Geht uns nix an, ist Sache der Unternehmen.

 

22.03.2011

Seit der Änderung der Gefahrstoff-VO unter Rot-Grün im Jahr 2004 kontrollieren sich die Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland weit gehend selbst. So sehr der Staat das Ordnungsrecht gegenüber der Allgemeinbevölkerung verschärft, so sehr nimmt er Schritt für Schritt seine Ordnungsaufgaben gegenüber der Wirtschaft sowohl auf volkswirtschaftlicher als auch auf betriebswirtschaftlicher Ebene zurück.

Es herrscht die organisierte Unverantwortlichkeit.

Die Unternehmen ihrerseits haben nur noch Anhaltspunkte in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Deren Einhaltung ist zwar bindend. Da aber keine Kontrollen stattfinden, bricht kapitalistische Gewinnmaximierung in der Regel wirtschaftsethische Vorhaben. Fürsorgepflicht für Mitarbeiter und für deren Umweltbedingungen bleiben meist auf der Strecke, was aber, da Privatsache der Unternehmen - also Betriebsgeheimnis - sowieso niemand beweisen kann. Nur die Effekte, die sind weithin sicht- und ruchbar. 

Für die Giftstoffgruppe der Dioxine gilt die Technische Regel (TRGS) 557, vom August 2008.

 

*) Stichworte sind: Eigentums-Konzentration auch in der Landwirtschaft; Agrar-Industrialisierung und Kapitalisierung; Monokulturen mit hohem Pestizideinsatz und Saatgutmonopolisierung; Massentierhaltung und Manipulation des Konsumverhaltens weltweit; internationale Arbeitsteilung, Lohndruck durch Globalisierung, Raub(an)bau bereits in der Vergangenheit an der Zukunft, die unsere Jetztzeit ist; Nahrungsmittelindustrie und Oligopolisierung (wenige Großkonzerne) von Herstellern und Handelsriesen (ALDI, LIDL & Co.); Zerschlagung aller Kleinteiligen Produktionen und hoher Renditedruck; Spekulation durch angehäufte riesige frei um den Globus flottierende Finanzkapitalien (Reichtum der Reichen genannt) etc. -

 


Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich mit Datum vom 21. Januar 2011 ebenfalls zu Wort gemeldet unter dem Titel "Dioxin in Futtermitteln: Quelle der Verunreinigung nicht völlig geklärt." Die Datenbasis sei unzureichend; die Politik sei gefordert dafür zu sorgen, dass eine "bessere Datenlage" geschaffen werden könne.

Die Erläuterungen des UBA zu Dioxin, Furan und deren Kongenere sowie PCB sind sehr lesenswert und unter http://www.pop-dioxindb.de/d/stat_r_datenuebersicht.html abrufbar. Die Datenbank zu den Dioxin-Fingerprints ist unter http://www.pop-dioxindb.de einzusehen.

24.01.2011




GKV

 

Diagnostik und Behandlung hirnorganischer Erkrankungen - keine Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung?

Trierer Staatsanwaltschaft klagt den Neurologen Dr. Peter Binz an

Vorbemerkung

Aus aktuellem Anlass der Eröffnung des Strafverfahrens gegen den Trierer Neurologen Dr. Peter Binz haben wir unser Archiv geöffnet und einen noch heute aktuellen Beitrag von 1996 mit dem Titel herausgezogen „Was ist eine begründete Berufskrankheitenanzeige? - Kesseltreiben gegen den Trierer Neurologen Dr. Peter Binz“.

Bereits damals ging es im x-ten Jahr um die von Ärztefunktionären in Szene gesetzten Verfolgungsperformances gegen den Trierer Neurologen. Wiederholt, aber immer ohne durchschlagenden juristischen Erfolg, hatten sie dem Trierer Neurologen Unwirtschaftlichkeit und ärztliches Fehlverhalten vorgeworfen.  

Schon damals war die Scheinargumentation offensichtlich. Dahinter stand vielmehr das Bemühen, den Neurologen qua Anzeigen bei der Trierer Ärztekammer und gerichtlicher Verfolgung, daran zu hindern, mutmaßliche Berufskrankheiten seiner PatientInnen bei den Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) zu melden. Sie wünschten, er solle sich zurückhalten und Erkrankungsursachen möglichst ignorieren. Noch wichtiger aber war ihnen, dass er sich nicht weiter um die – meist – himmelschreiend miserablen Arbeitsbedingungen seiner PatientInnen kümmerte.

Lesen Sie hier weiter:

 

September 2010



Irrtümer in der Diabetes-Behandlung aufgedeckt.

Die Action to Control Cardiovascular Risk in Diabetes (ACCORD) – Studie, vier Jahre lang an der Universität Cleveland an 10.251 Diabetikern durchgeführt, hatte derart alarmierende Ergebnisse gezeigt, dass sie 2008 abgebrochen werden musste. Es hatte sich ergeben, dass das Risiko einer gefährlichen Unterzuckerung bei aggressiver Blutzuckersenkung um das Dreifache erhöht ist.

Lesen Sie hier weiter:


Weitere Links zum Thema:

http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/redaktion/pressemitteilungen/
stellungnahme_accord_studie.php


http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/diabetes/article/481494/
studie-zeigt-grenzen-antidiabetischen-therapie.html


http://www.aerzteblatt-studieren.de/doc.asp?docid=108205

 

05.07.2010



Erfolge sehen anders aus.

Montag, 21. Juni 2010: Es ist gekommen wie befürchtet: Besagte Änderung zum Änderungsgesetz (Drucksache 17/1297) ist nach der Diskussion im Deutschen Bundestag (Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 50. Sitzung. Berlin, Freitag, 18. Juni 2010, Seite 5219-5228) beschlossen worden. Die Online-Anbindung zum Stammdatenabgleich von Arzt zu Krankenkasse ist Gesetz. 

Minister Rösler hat diese Verpflichtung (u.a.) sehr hoch gehängt und gesagt: "Hierbei geht es um nicht mehr und nicht weniger als um den Ausbau der Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Sie alle wissen, dass dies ein klares Ziel der Christlich-Liberalen Regierungskoalition ist." Es werde, so Rösler weiter, "künftig einen automatischen Datenabgleich von Versicherungsstammdaten (geben). Damit können wir gewährleisten, dass die Daten immer bei den Medizinern bleiben und nicht an die Krankenversicherungen weitergegeben werden".

Immerhin. Unser Protest hätte wenigstens etwas gebracht.

Ferner sicherte der Minister zu, "das elektronische Rezept" werde "bis auf weiteres gestoppt, bis es praktikabel" sei. Will heißen, die Firma GEMATIK kann noch nicht einmal für das elektronische Rezept Datensicherheit gewährleisten. Wir erneuern unsere Forderung: Löst die GEMATIK GmbH auf, verwendet die frei werdenden Milliarden, um die Löcher in der GKV zu stopfen, anstatt die kleinen Leute zu schröpfen.

21.06.2010






- Neuer Chef des IQWIG -

der evidenzbasierte Prof. J. Windeler

 

Anfang Mai 2010 ging durch die Presse: Chef des IQWIG werde Prof. Mühlbauer, Bremen. Jetzt ist die Überraschung perfekt. Berufen wird statt seiner der Schreibtischarzt, Biometriker, Medizinstatistiker/Epidemiologe und Verbandsfunktionär, Prof. Dr. Jürgen Windeler.

IQWIG ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Es soll Nutzen und Kosten von Medikamenten abwägen und festlegen, welche Leistungen der Katalog der Leistungen der Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung jeweils umfasst, welche gestrichen und/­oder welche neu aufgenommen werden sollen/können.

Windeler ist Gremienpolitikern und ÄrztInnen nicht unbekannt, jedenfalls nicht jenen, die mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) in Essen zu tun hatten oder die regelmäßig ihr Ärzteblatt konsultieren.

Lesen Sie hier weiter:

 




16.06.2010

Fahrlässige Kriminalität - wie so oft in Handel und Industrie

Erst wenn der letzte Fisch, die letzte Biene, die letzte Raubmilbe, der letzte Marienkäfer, die letzte Muschel und viele, viele Menschen vergiftet sind, werden auch die Öl-, Kohle- und Atom-Konzerne begreifen, dass auch ihr Kaviar nicht mehr zu genießen ist.

Die Havarie der Ölplattform im Golf von Mexiko ist die Havarie eines gesamten Öko-Systems, dessen Auswirkung noch nicht einmal für den Bereich des Atlantik absehbar ist. Ohne Not hat hier einer der weltgrößten Ölkonzerne und der hinter ihm stehenden Finanzmagnate selbst notwendigste technische Sicherheitsvorkehrungen außer Kraft gesetzt, um das für ihn flüssige Gold zu heben. Bereits ca. ein Jahr vor der Havarie hat einer der maßgeblichen Ingenieure gewarnt, das im Vergleich zu etwaigen Unfallkosten spottbillige Ventil nicht am Bohrloch einzusetzen. Die Antwort von BP war, die eigenen technischen Sicherheitsbestimmungen außer Kraft zu setzen. Fast vergessen ist über den unermesslichen Schaden an unser aller Lebensbedingungen, dass auch elf Arbeiter diese Hybris der Großen mit dem Leben bezahlen mussten. Damit nicht so schnell vergessen wird, was hier geschah, bieten wir Ihnen Zugriff zu dem Zeitdokument "Rohöl - Raffgier - Risiko, wer ist Schuld an Amerikas Ölkatastrophe?" Ein Film von Udo Lielischkies.

Teil 1

Teil 2

Der Film dauert insgesamt ca. 15 Minuten.

07.06.2010

Dummheit sichert Ausbeutung

Jüngst hat sich der TÜV-Süd wieder mal mit einer Aufsehen erregenden Studie zu Wort gemeldet. Unter der Leitung der Arbeitspsychologin, Kerstin Reviol, erforschte man, ob in Deutschland, Österreich und der Schweiz die gesetzlichen Pausenregelungen eingehalten werden und wie die Meinung von Beschäftigten dazu ist. Zur Erinnerung: Pausen sind gesetzlich geregelt weil damit beabsichtigt ist, ArbeitnehmerInnen eine langjährige Leistungsfähigkeit zu ermöglichen und frühzeitige Auspowerung zu verhindern - soweit das mit diesem Regulierungsinstrument geht. 

Die TÜV-Studie ergab erschreckende Fakten, die das Ausmaß dummer Kurzsichtigkeit bei allen Beteiligten offenbart. 40 % der in Deutschland arbeitenden Beschäftigten verzichten auf ihre Mittagspause, in Österreich sogar 41 %, während nur 25 % der in der Schweiz beschäftigten mittags keine Pause einlegen. Umgekehrt gaben von den Befragten 43 % der Deutschen, 37 % der Österreicher und 45 % der Schweizer an, nur in Ausnahmesituationen auch in der Mittagspause zu arbeiten. Gegen den Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Erholung sprachen sich dagegen nur 17  % der befragten Deutschen, 22 % der österreichischen und 29 % der befragten Schweizer aus. Die Ergebnisse dieser Studie - soweit sie der Presse mitgeteilt wurden, wobei die Studie selbst 680,-- Euro kostet - zeigen das inzwischen erschreckende Ausmaß der Auspowerung und Ausbeutung der individuellen Arbeitskraft von Beschäftigten insbesondere im Land der Weltmeister-Streber Deutschland. Niemand muss sich wundern, dass die Zahl der Früherwerbsunfähigen und tatsächlich chronisch Kranken stetig zunimmt und die Gesundheitskosten auch deshalb ständig steigen. Der Preis für diese Rücksichtslose Ausbeutung ist nicht nur den Aktienkursen abzulesen, sondern auch den Kostensteigerungen für Versorgung, Therapie und späterer Pflege der chronisch Kranken.

Aber was soll man ArbeitnehmerInnen sagen, die glauben, ihre gesetzlich verbrieften Rechte für überflüssig halten zu können. Gegen diese Dummheit ist so weinig ein Kraut gewachsen wie gegen die Dummheit dieses gesamten Systems, welches ständig auf Wachstum der Ausbeutung setzt.

Die Studie "Gesundheitsmanagement 2010" erarbeitete der TÜV-Süd Life Service zusammen mit dem Handelsblatt und EuPD Research.

(Quelle: JournalMed vom 27.05.2010) 

 

27.05.2010

 




 

A k t i o n e n

 

- Voller Erfolg - 

Wir haben unsere Petition durchgebracht.

       

Gefährdungsanalyse ja, aber keine Verpflichtung, sie auch aufzubewahren

und bei Kontrollen vorweisen zu müssen?

Damit ist Schluss.

Am 1. Dezember 2010 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten.

Unsere Forderung, die Gefährdungsanalysen dokumentieren und dreißig Jahre lange aufbewahren zu müssen, konnte durchgesetzt werden - so sehr sich Ministerialrat Klein (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) auch gedreht und gewunden haben mag, bzw. hat.

Sogar der Bundesrat wollte die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geplante Übernahme der Clement-Luftnummer aus der alten GefahrstoffVO nicht abnicken ----- mehr 

 

Die Geschichte dieser Petition und der Korrespondenz mit der Bundesarbeitsministerin finden Sie im Archiv

 

 

 

22.12.2010




 

REACH (EU-Gesetz zur Regulierung von Chemikalien) 
Beteiligung an BUND-Aktion: Nutzen Sie Ihr neues Auskunftsrecht. So einfach kommen SIE an Informationen über Schadstoffe bei der Arbeit und beim Einkauf. Weiter...

 




 

Aufruf zur Unterschriftenaktion "Stoppt die e-Card!"

 




 

Kippen Sie die Kopfpauschale! Unterzeichnen Sie den Aufruf von campact.de für eine gerechte und solidarische Gesundheitsversorgung! 
Er wird an Gesundheitsminister Philipp Rösler, Finanzminister Wolfgang Schäuble und den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer verschickt. Weiter...