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Ab 2012 ist Existenzminimum pfändbar Umwandlung oder Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos bis zum 27. Dezember 2011 dringend geboten.
Das heißt im Klartext: Wenn Sie davon betroffen sind und bis zum 27. Dezember kein P-Konto eingerichtet und auf die Umwandlung Ihres bisherigen Girokontos in ein P-Konto verzichtet haben, kann Ihr Konto von Gläubigern leer geräumt werden. Aber Achtung: Manche Banken verlangen Extrakontoführungsgebühren für ein P-Konto; bei anderen ist es dagegen kostenlos. Preisvergleich lohnt sich. Die Umwandlung selbst müssen alle Banken kostenlos durchführen. Ferner ziehen manche
Kreditinstitute die EC-Karte ein und gewähren keinen Dispo-Kredit mehr.
Fragen Sie deshalb genau nach, damit Sie keine bösen Überraschungen
erleben. gegen-hartz.de bafoeg-aktuell.de
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15.11.2011 | |||||||
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WDR berichtet in der Reihe "die Story" Die "Story"-Autoren Boris
Baumholt, Daniela Becker und Nadja Kerschkewicz haben den in der letzten
Zeit größten aufgedeckten PCB-Skandal bei der Firma ENVIO in
der Serie "die Story" beschrieben. Wer von Ihnen den sehr
empfehlenswerten Film verpasst hat, kann ihn via Internet auf der
Homepage des WDR anschauen: |
10.11.2011 | |||||||
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Krebserkrankte:
Patient tot - Geld zurück. ALARM bei
AVASTIN-Verordnungen Der Pharma-Riese ROCHE (Schweiz) hat sich einen besonders -wie wir meinen- skrupellosen Marketing-Trick einfallen lassen: Geld-zurück-Garantie bei mangelnder Wirksamkeit des Krebsmittels (u.a.) mit dem Produktnamen AVASTIN. Wenn also Ihr Krebs je nach Art trotz Behandlung mit AVASTIN innerhalb von drei bzw. fünf Monaten fortschreitet, bekommt Ihr Behandlungs-Krankenhaus den Produktpreis erstattet. Motto: Patient tot - Geld zurück. Diese Pay-for-Performance-Verträge für AVASTIN hat das arznei-telegramm (Heft 10/11 vom 14. Oktober 2011) aufgedeckt. Es erläutert zudem, was über die Qualität von AVASTIN wissenschaftlich bekannt ist. Das Mittel ist weder bei Nierenzellkarzinom noch bei kolorektalem Karzinom, bei Lungenkrebs oder Mamakarzinom wirksamer als andere Krebsmittel. Ein wichtiger Nachteil sind auch die erheblichen Nebenwirkungen dieses Mittels. In "bestimmten Kombinationen" verkürze Bevacizumab (Wirkstoff in AVASTIN) "das Gesamtüberleben sogar tendenziell", heißt es im arznei-telegramm. Dass es sehr wahrscheinlich ist, dass gerade in Rendite-hungrigen Krankenhäusern Patienten wirksamere und/oder Nebenwirkungsärmere Krebstherapien vorenthalten werden, befürchten auch wir. Also: Finger weg vom Wirkstoff Bevacizumab, egal unter welchem Produktnamen dieser Wirkstoff vermarktet wird. Lassen Sie sich nichts aufschwatzen! Quelle: arznei-telegramm (Heft 10/11 vom 14. Oktober 2011) |
25.10.2011 | |||||||
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ALARM: Ministerialbürokratie attackiert die Funktionsfähigkeit der Justiz Wir HessInnen müssen in Zukunft mit
erheblich weniger Amts- und Arbeitsgerichten auskommen. Das haben
Ministeriale (Exekutive) der Hessischen Landesregierung unter Führung des
FDP-Frontmannes Jörg-Uwe Hahn verfügt. Grund: Sparzwänge. Warum
ausgerechnet an der Arbeitsfähigkeit der Gerichte, das sagen die
Ministerialen und ihr Sprachrohr nicht. Tatsächlich grenzt dieser massive
Eingriff in die Justizstrukturen gefährlich an den Entzug des gesetzlichen
Richters. Schließlich leiden nahezu sämtliche Gerichte hier zu Lande
selbst mit den gegenwärtig noch vorhandenen Kapazitäten und
Personalressourcen unter Arbeitsüberlastung und teilweise bereits
verfassungswidrigen Wartezeit auf Streitklärung der beteiligten Parteien. Wie soll das denn werden, wenn viele
Gerichtsstandorte geschlossen und die anhängigen Fälle der Richterschaft
an den verbleibenden Standorten übertragen werden? Wie viele juristische
und streitgegenständlich qualitative Verjährungen will die Landesbürokratie
damit herbeiführen bzw. erzwingen? Und, welche Kreise in Regierung und
Gesellschaft profitieren davon?
Also: cui bono? Das
und vieles mehr fragen wir uns mit einem ziehenden Gefühl der
Beklommenheit, denn: Auch aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kommen
schlechte Nachrichten. Wir wurden dieser Tage vom Deutschen
Sozialgerichtstag e.V. alarmiert. In seiner Pressemitteilung vom 12.
September 2011 teilt er mit, die Landesbürokratien und Wahlfiguren dieser
Bundesländer verlangten erneut, die Sozialgerichtsbarkeit abzuschaffen. Sie
soll der – schon lange mehr oder minder exakt auf die Belange der Bürokratien
zugerichteten - Verwaltungsgerichtsbarkeit angegliedert werden. Lesen Sie die auch von abekra e.V.
unterstützen Protestnote des Deutschen Sozialgerichtstages:
Die Einschränkungen der Zivil- und Arbeitsgerichtsjusitz in Hessen und die Planungen der Ministerialbürokratien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Sozialgerichtsbarkeit abzuschaffen, müssen zusammen gesehen werden.
Ziel kann die Beseitigung von Bürokratiekontrolle
sein oder aber, sehr viel schlimmer, die Beseitigung der demokratischen
Gewaltteilung insgesamt. Deutschland ist schließlich nicht geschützt
davor, Opfer diktatorisch gesinnter Gesellschaftskräfte zu werden, die sich
ihre dazu geeigneten Bürokraten halten. Derzeit schon gar nicht. Derzeit
sehen sich vor allem gewisse Finanzkreise sehr gestört durch die
demokratischen Verfahren in den meisten der europäischen Staaten, durch
deren justizielle Korruptionsverfolgung und Bestrafung von Vorteilsnahme,
den juristisch gesicherten Schutz des Arbeitsmarktes und die sozialrechtlich
geschützten sozialen Transferleistungen von Steuern an Bedürftige aller
Art und jeglichen Alters. Diese Steuern z.B., die wollen sie selber haben.
Dass Bürokraten die Justiz fürchten
und manchmal real auch fürchten müssen, ist bekannt. Dass sie sie als störend
und politisch unbequem empfinden, wenn sie ihre politischen Absichten
durchkreuzen, auch das ist nicht neu. Neu ist aber, die Justiz mittels
absoluter und (absehbar) nicht zu bewältigender Arbeitsüberlastung lahm zu
legen und ihr auf diesem Wege sowohl ihre Unabhängigkeit als auch
Funktionsfähigkeit zu rauben. Das wäre dann der Erfolg versprechende
Verfassungsbruch auf verschwiegenen, hinterlistig beschrittenen Umwegen nach
dem Motto: das merkt doch keiner. Bevor die Gesellschaft realisiert, was
hier geschieht, ist sie schon erledigt, die Justiz, und damit die
unverzichtbare dritte Gewalt in unserem Staate – zumal sich auch in der
Bevölkerung über RichterInnen wie die justizielle Praxis in Deutschland
insgesamt viel Unmut angesammelt hat. Er
wäre leicht zu benutzen, um ganz andere, auch gegen die Bevölkerung
gerichtete Ziele durchzusetzen. Und dann? Dann ist nichts mehr zu machen, das
verbietet schon allein die Schuldenbremse in der Landesverfassung und im
Grundgesetz. So oder so ähnlich wird es dann heißen. Im Übrigen wird man
alles bestreiten – und es wird keinen mehr geben, der es widerlegen kann. Es sei denn, er nimmt es hin, wegen übler Nachrede, Geschäftsschädigung usw. ins Abseits verbannt und bestraft zu werden. |
14.09.2011 | |||||||
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Neue Berufskrankheit (Stand:
01.07.2011):
Kehlkopfkrebs durch schwefelsäurehaltige Tröpfchen in der Luft (Aerosole)Der Ärztliche Sachverständigenbeirat
"Berufskrankheiten" hat dem Bundesarbeitsminister vorgeschlagen,
die Erkrankung "Larynxcarcinom
durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen
Aerosolen" in die Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung (BKV)
aufzunehmen und auf diesem Wege Krebserkrankungen des Kehlkopfes nach langjähriger
beruflicher Belastung mit Schwefelsäure als Berufskrankheit nach §9 Abs. 1
SGB VII anzuerkennen und ggf. auch zu entschädigen. Bis es so weit ist und die nächste
Novellierungen der Berufskrankheitenverordnung (BKV) vollzogen sein wird, können
im Einzelfall mutmaßlich
beruflich verursachte Kehlkopfkrebserkrankungen wie eine Berufserkrankung (§9 Abs. 2 SGB VII) bei den zuständigen
Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden. Sollten Sie
davon betroffen sein, können Sie also Ihre Kehlkopfkrebserkrankung bei der
für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft geltend machen. Aber Achtung
1.): Diese Meldung richtet sich - im Unterschied zu einer in der
Berufskrankheitenliste (BKL) bereits verzeichneten Berufskrankheit - nach §
9 Abs. 2 SGB VII. Das heißt unter anderem: Im Unterschied zu den
Erkrankungen in der Berufskrankheitenliste sind solche Erkrankungstatbestände,
die vorerst nur auf der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates
beruhen, sie in die BKL aufzunehmen, nicht
an die Rückwirkungsklausel nach § 6 der jeweils in diesem Zeitraum geltenden
BKV gebunden. Diese besagt,
dass eine in der BKL verzeichnete Berufskrankheit rückwirkend nur bis zur
weiteren Novellierung der BKV gemeldet und entschädigt werden kann, die der
BKL vorausging, in der die Erkrankung von der Bundesregierung erstmals in die BKL aufgenommen wurde. Dafür das jüngste
Beispiel: In der BKV
vom 11.06.2009 gilt für alle Versicherten, die am 01. Juli 2009 an einer
Krankheit nach den damals neuen Nummern 2112
(Gonarthrose
Knie),
4114 (Lungenkrebs)
oder 4115 (Lungenfibrose
Schweißrauche/-gase) der Anlage 1 litten, der Stichtag 30. September
2002 (usw.). Zuvor aufgetretene Gonarthrosen am Knie, Lungenfibrosen durch
Schweißrauche, Lungenkrebs durch die Kombiwirkung von Asbestfasern und PAK,
usw., können versicherungsrechtlich also nicht entschädigt werden, wenn
sie vor
dem Stichtag eingetreten und der zuständigen BG erst nach der Aufnahme in die BKL gemeldet wurden. Davon
ausgenommen sind aber die Fälle, in denen die Meldung an die BG in dem
Zeitfenster nach der Empfehlung des Sachverständigenbeirates und vor der
Aufnahme in die BKL seitens der Bundesregierung erging – oder bereits zu
einem vorherigen Zeitpunkt, als sich noch niemand mit den damit verbundenen
wissenschaftlichen Beweisfragen ernsthaft beschäftigt hat. Das betrifft
gerade auch die sog. Pionierfälle.
Das sind die
beruflich Geschädigten, die für die Anerkennung ihrer chronischen
Erkrankungen als Berufskrankheit
lange – oft Jahrzehnte lang – gestritten und gekämpft haben. Gemeint
sind damit die chronischen
Erkrankungen, die dem Anschein nach bzw. nach Erfahrungswissen im Volk sehr
wohl mit den beruflichen Belastungen zusammenhängen, obgleich sie in der
BKL nicht verzeichnet waren oder sind, weil, wie es dazu offiziell heißt
oder hieß, die Kausalität zwischen diesen spezifischen Belastungen am
Arbeitsplatz und diesen beklagten chronischen Erkrankungen wissenschaftlich
nicht oder nur unzureichend erforscht
worden seien. Für diesen
Kreis der Beschäftigten mit frühzeitiger Verdachtsmeldung (oder aber
bereits Erwerbsunfähigen) besteht also keine verbindliche Rückwirkungsfrist
– wie es auch das BVerfG in der berühmten Entscheidung über die
Bergmannsbronchitis entschieden hat. Der Grund dafür
liegt auf der Hand. Diese Geschädigten waren oder sind es schließlich,
deren Erkrankungen und Kampf mit den Trägern der Gesetzlichen
Unfallversicherung, mit den Arbeitsministerien in Bund und Ländern und den
GewerbeärztInnen meist die entscheidenden Anstöße geben oder gegeben
haben, die fraglichen beruflichen Einwirkungen sowie die je aufgetretenen
chronischen Erkrankungen wissenschaftlich zu untersuchen und darauf
hinzuwirken, dass der Gesetzgeber sie danach gegebenenfalls als gesicherte
Berufserkrankungen unter den potenziellen Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung stellt. Es wäre mehr
als unbillig – auch und vor allem im rechtlichen Sinne, wenn eben diese
Pioniere leer ausgingen. Und Achtung
2.): Diese Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf Kehlkopfkrebs infolge
beruflich intensiver Belastung mit Aerosolen der geruchs- und farblosen
Schwefelsäure. Davon werden keine anderen Erkrankungen erfasst, die
Schwefelsäure durch ihre starken Reiz- und Ätzwirkungen verursachen kann.
Kommt es
trotz gutem Arbeitsschutz zu Schädigungen der Atemwege in Form einer
obstruktiven Atemwegserkrankung können die chronischen Folgen nach der
BK-Ziffer 4202 gemeldet und ggf. entschädigt werden. Hautverätzungen
unterliegen der BK-Ziffer 5101. Verätzungen der Schleimhäute, der Augen
oder des Magens aber sind nach der BKL nicht entschädigungsfähig, sondern
nur – wenn überhaupt – nach der eingangs bereits erwähnten
Einzelfallregelung nach § 9 Abs. 1 SGB VII. Hierzu fehlt es aber noch an
einer entsprechenden Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates
"Berufskrankheiten", in der die generelle Kausalitätsbeziehung für
wissenschaftlich gesichert gehalten wird. Da derartige
Reiz- und Verätzungsschäden sehr viel häufiger vorkommen dürften,
Schwefelsäure gehört schließlich zu den in riesigem Mengen
produzierten und angewendeten Grundchemikalien – siehe dazu die
Angaben z.B. unter http://www.lerntippsammlung.de/Schwefels-ae-ure.html oder
unter http://de.wikipedia.org/wiki/Schwefels%C3%A4ure - muss das die nicht
Eingeweihten überraschen. Die Kundigen aber dürfen sich in ihrer
Erkenntnis bestätigt fühlen, dass die BKL im Prinzip nur wenige der oft
beruflich verursachten Erkrankungen enthält. Die häufig vorkommenden
beruflich bedingten chronischen Erkrankungen stehen dagegen sehr selten
unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung – mit Ausnahme vielleicht der Haut-, Lärm- oder bandscheibenbedingten LWS-Schäden,
doch auch das weit gehend nur theoretisch und als wenig ernst gemeintes
GUV-Aushängeschild im Dienste von Daseins-Legitimation und Imagepflege. Auch hier
haben sich die BGen in Wahrheit praktisch so manchen mehr oder minder üblen
Kniff einfallen lassen, um sich erfolgreich länger währenden
Verletztengeld- und/oder Rentenzahlungen zu entziehen.
Wir
dokumentieren im Folgenden die wissenschaftliche Begründung des Ärztlichen
Sachverständigenbeirates für seine Empfehlung an die Bundesregierung,
Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuretröpfchen in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen. Wichtig
ist, dass in dieser wissenschaftlichen Begründung zunächst die
Produktionssparten benannt sind, in denen Beschäftigte mit Schwefelsäure-Aerosolen
in unterschiedlichen Dosierungsgraden belastet sind bzw. belastet sein können.
Das sei der Fall z. B. in der Schwefelsäure-, der Isopropanol-,
der Seifen- und Lösungsmittel- sowie in der synthetischen
Ethanolproduktion. Auch bei Metalloberflächenbehandlungen mit Salpeter-,
Salz-, Phosphor-, Oxal- und Fluss-Säure könne es zu erheblichen Schwefelsäurebelastungen
kommen. Schwefelsäure kommt allerdings auch in der Phosphat-Düngerproduktion,
der Papier- und der Bleiakkumulatorenherstellung vor; wobei, bis auf die
Bleiakkumulatorenherstellung, hier jedoch Misch-Aerosole mit anderen Säuren
die Hauptrolle spielen. Merkwürdig genug übergeht die Empfehlung den sehr
häufigen Gebrauch von Schwefelsäure an Laborarbeitsplätzen. Batteriesäure für Autobatterien Batteriesäure
enthält 38%ige Schwefelsäure
Im Bereich
der Ermittlungsverfahren der BGen unterstützt diese Grundnormvorgabe praktisch
den Effekt, den Versicherungsschutz der GUV selten gewähren zu müssen.
Es ist nun mal selten nachzuweisen, dass es der oder der oder eben der Stoff
am konkreten Arbeitsplatz (bzw. den jeweils konkreten Arbeitsplätzen), war,
dessen für
ausreichend befundene Einwirkungsintensität zu der
versicherungsrechtlich geschützten chronischen Erkrankung nach den
vorliegenden arbeitsmedizinisch-toxikologischen Erkenntnissen führen konnte.
Das bedingt
faktisch, dass die oft nicht nur additiven, sondern auch qualitativ
potenzierenden Wirkungen von Gefahrstoffmischbelastungen
auf Körper, Geist und Seele der Beschäftigten im Wesentlichen vom
Berufskrankheitenentschädigungsrecht nicht abgedeckt sind. Man versucht
sich zwar zu behelfen durch die Meldung all der in der BKL verzeichneten
Erkrankungen/Einwirkungen, denen man am Arbeitsplatz real ausgesetzt war,
doch hilft das meist wenig. Die wissenschaftlichen Grundlagen der Kausalitätserforschung
bei Mehrfachbelastungen fehlen bis auf wenige Ausnahmen und die davon
Betroffenen müssen zwangsläufig scheitern – eben auch und besonders am
geltenden Monokausalitätsbeweisrecht. Folgt man der
wissenschaftlichen Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates
"Berufskrankheiten" spielt auch im Fall eines Kehlkopfkrebses
durch Schwefelsäurebelastung allein die Intensität/Langjährigkeit
der Schwefelsäureeinwirkung die Hauptrolle. Dadurch sind
die ungleich meist sehr viel höheren Intensitäten durch die Misch- und
Mehrfachbelastungen ausgeblendet und damit vergleichsweise viele der
Kehlkopferkrankten vom Versicherungsschutz ausgenommen, die z.B. in der
Metallbearbeitung Misch- und Mehrfachbelastungen durch verschiedene Säuren
(u.a.) ausgesetzt waren. Anders formuliert: Wird wie hier
die toxikologisch-arbeitsmedizinische Untersuchung und Kausalitätsbestimmung
nach der rechtlichen Normierung monokausal auf die Einflüsse der Schwefelsäure-Aerosole
und ausschließlich auf deren Wirkungen reduziert,
ist das Verfahren realitätsblind und die Wissenschaftlichkeit der
Begutachtungen ein Gerücht. Dieses
Verfahren bedingt einmal mehr: Die Geschädigten sind die Dummen. Doch ist das
nur die eine Seite. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat hat andererseits
eine Vielzahl der Forschungsarbeiten explizit angegeben und benannt, die
ganz bestimmte Mischexpositionen untersucht haben. Er hat also auf diesem
Wege transparent gemacht, um welche weiteren Säuren/Stoffe es sich dabei
gehandelt hat und wo für betroffene Versicherte sozusagen ´mit
Mischexposition´ wissenschaftliche Beweise zu finden sind bzw. wären. Darauf können
Betroffene nun auch in ihren jeweils konkreten Ermittlungsverfahren aufbauen
und nicht nur solche Mischexpositionen geltend machen, in denen die Intensität
der Schwefelsäureaerosole toxikologisch und arbeitsmedizinisch die
Hauptrolle gespielt hat, sondern auch jene der beteiligten Gefahrstoffe, die
die karzinogenen Wirkungen der Schwefelsäure auf die Kehlkopfpartien
nachweislich verstärken oder gar potenzieren – und eben auch in ihren
konkreten Fällen am Ergebnis "Kehlkopfkrebs" mitgewirkt haben. Das ist die
positive Nachricht, die sich mit dieser neuesten wissenschaftlichen Begründung
für die Aufnahme einer BK in die BKL verbinden lässt. Konterkariert
wird sie freilich dadurch, dass die Möglichkeiten und Kapazitäten zur
Beweiserhebung multikausaler Belastungen auch in Falle dieser neuen
Berufserkrankung fehlen. Dies zwar nicht ganz, so doch so erheblich, dass
sowohl zum Nachweis der sog. "generellen Kausalität" wie auch in
den Ermittlungen zur "konkreten Kausalität" keine wirklich
beweiskräftigen Fakten erhoben werden können. Wie bekannt,
gehen fehlende Beweise immer zu Lasten des geschädigten Antragsstellers
oder der geschädigten Antragstellerin. In den konkreten
Ermittlungsverfahren zeigt der gutachterliche Vermerk "non
liquet" genau das an. Aktuelle Entwicklungen verstärken derzeit diese seit Jahr und Tag
bestehende Grundnot in den BG-Beweiserhebungsverfahren zu Lasten der geschädigten
VersicherungsnehmerInnen in kaum mehr vorstellbaren Maß. Auch darüber
muss gesprochen werden, denn: Jetzt, da die
BGen ihre organisatorischen Umstrukturierungen nach der Reform des SGB
VII weit gehend abgeschlossen haben, regulieren
sie Personal, Bestände und Ressourcen ihrer technischen Aufsichtsdienste
vom bereits zuvor schon erreichten Mindestmaß weiter nach unten. Konkrete
Beweiserhebungen vor Ort sind schon deshalb und ganz real kaum mehr möglich,
zumal zwischen 2004 und 2010 die Unternehmen hier zu Lande die Möglichkeit
hatten, alle Erhebungen und Dokumentation über Arbeitsplatzgefährdungen in
ihren Betrieben zu vernichten. Dies, weil der damalige Minister Clement im
Kabinett Schröder/Fischer dem Wunsch der Industrielobbyisten nachkam und
verfügt hatte, das Gebot aus der Gefahrstoffverordnung zu tilgen, alle
diese Arbeitsplatzdaten aufbewahren zu müssen. Es versteht
sich dabei von selbst, dass sich dadurch der gesetzlich garantierte
Versicherungsschutz abhängig Beschäftigter für ihnen im Wege ihrer Beschäftigung
zugefügten Körper- und Geistesschäden real gänzlich zu erledigen droht – wenn nicht bereits erledigt hat. Strukturelle
Gewalt am Arbeitsplatz durch Arbeitsbedingungen ist bzw. wäre damit in
Deutschland nicht mehr entschädigungsfähig – es wäre der endgültige
Freibrief für Unternehmen aus der gesamten Welt, den bei ihnen in
Deutschland Beschäftigten den Produktionsgewalten an den einzelnen
Industriestandorten hemmungslos aussetzen zu dürfen - ohne irgendwelche
Sanktionen straf-, zivil- oder sozialrechtlicher Art fürchten zu müssen. Die
Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates scheint die real
bereits weit gehende durchgesetzte Sanktionslosigkeit hier zu Lande auch
durchaus im Blickfeld gehabt zu
haben. Sie listet jedenfalls umfangreiche BG-Belastungsabschätzungen bzw.
aufbereitete Messdaten aus Betrieben auf, an denen sich die Verwaltungen der
BGen mangels eigener aktueller Ermittlungskapazitäten künftig offenbar
orientieren können/sollen – wobei die Fragen in
diesem Kontext keine Rolle spielen, wie die Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen BGen und dem Sachverständigenbeirat bei der Auswertung dieser
BG-Datenbestände gestaltet war und wie umfangreich/gründlich die Einblicke
waren, die die BGen den Berichterstattern des Sachverständigenbeirats in
ihre Dateien zum Thema gewährt haben oder ob die BGen nur vorab von ihnen
selbst aufbereitete Datensätze zur Verfügung gestellt haben. Wichtig sind
sie gleichwohl. Die
Darbietung dieser Messdaten mag auch als Hilfe für Betroffene zur –
vielleicht wenigstens – teilweisen Behebung von Beweisnöten gedacht
gewesen zu sein, zumal viele der Betriebe heute entweder ins Ausland
verlagert oder aber aufgegeben worden sind.
Schaut man
freilich genauer hin, so zeigt sich rasch: all diese Tabellen bezeugen, wie
selten die BGen insbesondere in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg
bis zur Jahrtausendwende insgesamt in den Betrieben gemessen hat, in denen
Schwefelsäure produziert wurde oder diese Substanz sonst wie entstanden ist
bzw. zum Einsatz kam. Die Daten
zeigen, wie wenige der mit Schwefelsäure-Aerosolen insgesamt belasteten
Produktionsorte dabei erfasst wurden – worauf der ärztliche Sachverständigenbeirat
selbst auch ausdrücklich hinweist. Wirklich
belastbar sind die hier präsentierten Daten also nicht, dazu sind sie zu dünn
und wenig repräsentativ, um tatsächliche Belastungsdaten simulieren zu können;
sie können im konkreten Fall deshalb auch nicht mehr als Anhaltspunkte zur
Expositionsintensität liefern. Aber
immerhin. Betroffenen
empfehlen wir auf diesem Hintergrund, für ihre Belastungsintensitäten während
ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. Tätigkeiten, selbst möglichst viele
konkrete Nachweise zu erbringen. Den Erläuterungen
zur Anatomie (woraus besteht der Kehlkopf und welche Teile sind ihm
zuzurechnen?) und der Darstellung des Krankheitsbildes widmet der Sachverständigenbeirat
einen ebenso konzentrierten Einblick wie der Forschungsliteratur, die er berücksichtigt
bzw. aus explizit genannten Gründen eben nicht berücksichtigt hat.
Interessant ist hier, wie schon erwähnt, dass gerade Forschungen zu
Mischexpositionen, wenn nicht aussortiert, so doch auf ihre
wissenschaftliche Power für die Ursächlichkeit von Schwefelsäure-Aerosole
für Kehlkopfkrebs destilliert wurden, also die begründeten Aussagen über
die Wirkungen einer – meist realen – Multikausalität zu Gunsten der
eher theoretisch-toxikologisch-hypothetischen Monokausalität verfremdet,
wenn nicht gar eliminiert wurden. Die
Doppeldeutigkeit dieser Bearbeitungsweise habe ich bereits erläutert. In Anbetracht
der Tatsache, dass wir es hier mit wissenschaftlicher Forschung im Rahmen
des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung, also einem Entschädigungsrecht
für direkte oder indirekte Gewaltopfer der Wirtschaft und ihres Kommerzes
zu tun haben, muss diese abstrakt hypothetisierende Verfahrensweise des Ärztlichen
Sachverständigenbeirates dennoch außerordentlich befremden. Das wäre
allerdings nicht der einzige Punkt, der in einer kritischen Analyse dieser
wissenschaftlichen Empfehlung ggf. thematisiert werden müsste.
Wir empfehlen
allen Betroffenen, diese wissenschaftliche Begründung sehr genau zu lesen
und sie auch ihren behandelnden Ärzten zu Händen zu geben bzw. mit ihnen
durchzusprechen. Gerade die behandelnden Ärzte sind sich meist medizinisch
sehr unsicher, was als Berufskrankheit gelten könnte. Da sind derartige
Handreichung außerordentlich wichtig, auch wenn sie an gewissen Schwächen
leiden - wie eben an dieser neuesten Empfehlungsbegründung des Ärztlichen
Sachverständigenbeirates "Berufskrankheiten" aufgezeigt. Übrigens: Es ist öffentlich nicht bekannt, wer diesem Ärztlichen
Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" derzeit angehört.
Bekannt ist
nur, dass der oder die ArbeitsministerIn die Mitglieder beruft und er/sie
dabei einen gewissen Verbändeproporz berücksichtigen sollte oder muss. Dem
Gremium bereits Angehörende kann die/der MinisterIn allerdings nicht
einfach auf das Altenteil schieben, aber auch nicht in die Wüste. Ein
Mitglied muss schon das Berufsendalter für HochschullehrerInnen oder ÄrztInnen
von achtundsechzig Jahren (68) erreicht haben – es sei denn, das fragliche
Mitglied verabschiedet sich aus eigenem Antrieb. Das aber ist
– so viel ich weiß - bislang noch nie wirklich
vorgekommen. Nach dem
Informationsfreiheitsgesetz müsste es möglich sein, von der
Bundesregierung Auskunft darüber zu erlangen, wer gegenwärtig in diesem
Gremium sitzt. Das können Sie, das kann ich, das können wir alle tun.
Die Antwort wäre mehr als interessant und sehr nützlich. Packen wir es an - und zwar unter:
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30.08.2011 | |||||||
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Strafverfahren
gegen den Trierer Neurologen, Von Nötigungen und weiteren justiziellen Missbräuchlichkeiten
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Schuss ins Schwarze In "Psychoärzte in Pharmadiensten" spießt Jörg Blech in einer der Mai-Ausgaben des SPIEGEL, 20/2011, einen für alle PatientInnen neurologisch-psychiatrischer Praxen sehr kritischen Sachverhalt auf: Die vergütete Einbindung von Neurologen, Psychiatern und Psychotherapeuten in die pharmaindustrielle Wirtschaftspolitik - Neues Dossier: Medizinalkorruption
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08.06.2011 | |||||||
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Klageverfahren gegen den Trierer Neurologen Dr. Binz endete mit Vergleich Am 06.04.2011 fand im Sozialgericht Mainz die Verhandlung gegen Dr. Peter Binz statt. Wie bekannt, warf ihm die Kassenärztliche Vereinigung vor, mehrfach Abrechnungsbetrug begangen zu haben. Zu der Verhandlung waren so viele PatientInnen aus dem ganzen Bundesgebiet angereist, dass im Gerichtssaal viel mehr Stühle herbeigeschafft werden mussten. So viel Öffentlichkeit in einem Verfahren hatte der Vorsitzende Richter noch nie erlebt. Im Verlaufe der Verhandlung blieben die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die allermeisten Fragen des Richters schuldig, nach den Beweisen für ihre Beschuldigungen, was den Richter immer wieder zu fassungslosen Kopfschütteln veranlasst habe. Das berichteten zumindest viele der Anwesenden übereinstimmend.
Der Verlauf war so, dass niemand im Saal den Eindruck gewann, es könne zu einer Verurteilung des Neurologen kommen, zumal sich die von der KV vorgelegten Zahlen als unzutreffend erwiesen hatten. Ein Raunen ging durch den Saal als plötzlich und unerwartet ein Vergleich präsentiert wurde. Danach sollte die KV zwei Drittel der Honorar- und sonstigen Entgelt-Summen für die von ihm erbrachten ärztlichen Leistungen übernehmen, die man Binz vorenthalten hatte - zuzüglich der geltend gemachten Regress-Summe. Die Summe belief sich insgesamt auf eine Forderung von 184000 Euro. Binz sollte also auf einem Drittel sitzen bleiben. Außerdem sollte Binz einen gewissen Teil der Gerichtskosten tragen. Zur Überraschung der versammelten Patienten stimmte der beklagte Neurologe dem Vergleich zu. Ausschlaggebend dafür war jedoch nicht - wie man im Publikum vermutete - dass der Arzt am Ende seiner Kräfte angekommen war und das Sozialgerichtsverfahren beendet sehen wollte. Ausschlaggebend war vielmehr, dass die KV eine weitere Regressforderung (Binz: "Weil wir uns nicht gebessert haben") geltend gemacht hat und sie ebenfalls Gegenstand dieses Verfahrens war. Diese zweite Regress-Summe ist nun in einem späteren Verfahren einklagbar; die Praxis Binz hat diese Summe im Gegensatz zum ersten Regress noch nicht bezahlt. Der Vergleich kommt also einem Freispruch des Neurologen gleich. Offenbar wollte die KV nur vermeiden, den Prozess ganz offiziell und mit einer für sie mit Sicherheit mehr als peinlichen Urteilsbegründung zu verlieren. So können die Vertreter der KV übers Land tingeln und überall verkünden, sie hätten ihre Klage gegen Binz nicht verloren und die Regressforderung wäre zumindest zu Teilen zu Recht erhoben worden. Das wirft erneut ein grelles Licht auf die mehr als bedenkliche Politik von KVen gegenüber nicht botmäßigen Ärzten. Es zeigt erneut, wie dringlich es wäre, die Kassenärztlichen Vereinigungen abzuschaffen und zu Neukonzeptionen zu finden. |
21.04.2011 | |||||||
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Erhöhte
Radioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland durch Abdrift aus
FUKUSHIMA ? In einer Rundmail schrieb Silvia K. Mueller "CSN
News": Wir zitieren aus seinem Schreiben an Frau Müller und andere: "Sehr geehrte Frau
Müller, |
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Dioxin
in technischen Fetten
Seit Wochen beunruhigen
uns die Nachrichten über die Dioxinfunde in Futtermitteln. Neben den
Fragen, wie und wodurch Dioxine in Futtermitteln entstehen oder aber
hineingelangen konnten, scheint die Frage gar nicht zu existieren, was
Dioxine in technischen
Fetten zu suchen haben. Der
Skandal hinter dem Skandal. ArbeitnehmerInnen dürfen
offenbar mit den Giften "Dioxine", darunter das Supergift TCDD,
arbeiten und sich dabei irreversibel kontaminieren. In Betriebsbuchführungen
sind sie ja nur "Betriebsmittel". Gemeint sind damit aber
nicht die Schmierstoffe, sondern die damit arbeitenden Menschen. Dass auf das Konto von Dioxinen und Furanen so unendlich viele der schweren chronischen Erkrankungen mit – nicht selten - Exitus infolge Krebs gehen, stört hier nicht. Es muss öffentlich nur oft genug bestritten werden, vor allem aus berufenem Munde z.B. seitens der Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung und von – augenscheinlich - nicht minder berufenen MedienvertreterInnen. Entscheidend dabei ist jedoch: Wer hat wen zu welchem Zweck berufen und mit welcher Aufgabe betraut? Nach der Gefahrstoffverordnung haben Unternehmen, lassen sie ihre Beschäftigten mit Krebs erzeugenden, Erbgut verändernden oder reproduktionstoxischen Arbeitsmitteln und Produktbestandteilen arbeiten, alles zu tun, um die damit verbundenen Gefahren zu minimieren. Sie müssen Gefährdungsanalysen über alle diese Arbeitsplätze erstellen und Betriebsräte/Innen und die Beschäftigten darüber informieren. Ferner haben sie eine ganze Reihe von schützenden Maßnahmen zu ergreifen. Wie sollen sie das tun, wenn ihnen technische Fette geliefert werden, von denen normalerweise anzunehmen ist, dass sie weit gehend ungefährlich sind? Enthalten Schmierfette heimlich Dioxine, kann keiner der Anwender seine Belegschaften warnen und vor den Konsequenzen von Kontaminationen schützen. Unternehmen und Belegschaften sind allesamt den Machenschaften der Hersteller von technischen Fetten ausgeliefert. Sie sind aber auch einer
Politik ausgeliefert, der jegliches Bewusstsein und humanitäre Bereitschaft
fehlt, ArbeitnehmerInnen in Gewerbe und Industrie, aber auch in der
Landwirtschaft, in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen
Unversehrtheit zu schützen. Offenbar sind ArbeitnehmerInnen für sie keine
BürgerInnen, die den Schutz des Grundgesetzes und der Menschenrechte genießen.
Sie scheinen nur als Gewinn bringende KonsumentInnen und Gebährerinnen künftiger
Arbeits-Generationen schützenswert. Nicht weniger bedenklich
ist, dass diese technischen Fette aus der Verwertung von tierischen
und
pflanzlichen Materialien auch zu Biodiesel entstammen. Sie haben
richtig gelesen. Auch aus tierischen Produkten wird Biodiesel gemacht und es
waren wohl eben diese tierischen Fette, die den Futtermitteln
verbotenerweise beigemischt worden sind[1].
Diese u.a. tierischen Fette müssten der Logik der politischen Legende
zufolge ebenfalls Dioxine enthalten, die über die Verbrennung in
Diesel-Fahrzeugen entropisch über Land und Felder verteilt werden. Das ist bzw. wäre
allerdings nicht minder gefährlich wie die Wirkkaskade der Palette der
chemisch unterschiedlich chlorbesetzten Dioxin- und Furankongenere in
Lebensmitteln und Arbeitsstoffen. Paradox genug hat niemand
bislang die Dioxingehalte in Biodiesel gemessen. Auch dieses Problem scheint
niemandem bewusst zu sein – oder es wird wohlweislich ebenso unter der
Decke gehalten, wie das Wissen um die zentrale
Rolle der Chlorchemie in diesem Geschehen. Ohne Chlor keine Dioxine 2.) Noch immer scheint die Frage nicht beantwortet, wie die Dioxine in alle diese Fettmittel gelangen konnten. Fest steht, dass Dioxine überhaupt nur in Gegenwart von Chlor und in Folge chemischer Reaktionen nach starker Erhitzung (bei TCDD mindestens über 800 Grad) entstehen können. Chlor muss dabei in ausreichenden Mengen vorhanden sein. Dies berücksichtigt, scheidet eine Verunreinigungsquelle wie Frittieröl aus, es sei denn, es enthielt so viel Chlor, dass sich Dioxine bilden konnten. Chlorfreie Frittierfette können dagegen höchstens Nitrosamine enthalten. Die sind allerdings auch Krebserzeuger. Zusammen mit all den anderen Krebserzeugern und Genmutatoren bescheren sie Onkologen wie der Chemotherapeutika herstellenden Pharmaindustrie riesige Umsätze - durch traumhafte Wachstumsraten des Canzerogengeschehens hier zu Lande. Seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts haben sich die Krebsfälle nahezu verdreifacht.
Foodwatch in Berlin hat am 10. Januar 2011 das Ergebnis der Messung einer von ihr bei der Firma Lübbe genommenen Probe von ölhaltigen Bio-Abfällen öffentlich mitgeteilt. In der Beprobung fanden die MitarbeiterInnen von foodwatch Chlorphenole, genauer: einen spezifischen Fingerabdruck bestimmter verschiedener Chlorphenole, wie sie z.B. in Brasilien als Fungizide zum Schutz des Sojaanbaus vor Pilzbefall eingesetzt würden. Die meisten Chlorphenole enthalten herstellungsbedingt Verunreinigungen mit Seveso-TCDD, anderen Dioxinen und Furanen. Dass hier die Quelle für
die Kontaminationen hiesiger Futtermittelchargen
zu suchen ist, ist auch deshalb plausibel, weil die Bio-Abfälle in
ihrer Aufbereitung zu Futtermitteln und technischen Fetten nach
bisherigem Kenntnisstand nicht so stark erhitzt werden, dass Dioxine
entstehen könnten. Der Eintrag muss zuvor stattfinden. Falls sie doch
derart erhitzt werden, können auch andere hier zu Lande als Pestizide
eingesetzte Chlor-Organika
die Ursache sein und so etwas wie eine Aufsummierung bewirken. Leider sind
auch in der EU zahlreiche chlorhaltige sog. Pflanzen- und
Insektenschutzmittel erlaubt und werden in schockierend hohen Mengen in
Landwirtschaft, Gartenbau und Pflanzenzucht ausgebracht. Bei erheblicher
Erhitzung des Pflanzenmaterials für die Fütterung können sie ebenfalls
Quelle von Kontaminationen mit Dioxinen und Furanen werden – sozusagen
ganz legal. Fette/Öle aus der
Petrochemie können dagegen nach starker Erhitzung immer Dioxine und Furane
enthalten, dies u.a., wenn es zu katalytischen Prozessen bei ihrer
Herstellung kommt. Das ist ein wichtiger Unterschied
zu den technischen Fetten/Ölen, die aus unverschmutzten
Pflanzenmaterialien gewonnen werden. Merke: Technisches Fett ist nicht gleich technisches Fett. Art und Zustand des Ausgangsmaterials ist hier von entscheidender Bedeutung. Natürlich sind auch
kriminelle Akte nicht auszuschließen. Kriminell wäre es z.B, wenn
Futtermittel- und Schmierfett-Hersteller Altöle aus Motoren und
Transformatoren in ihre Silos gekippt hätten. Altöle aus Motoren und
Transformatoren dürfen hier zu Lande seit mehr als zwanzig Jahren nicht
recycelt werden. Doch lassen sich solche Machenschaften nicht verhindern.
Staatliche Kontrolle kann nur die Dauer des Absatzes solcher Produkte
verringern, gesetzliche Vorgaben als solche hingegen nicht. Verspieltes
Vertrauen Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, sagt der Volksmund. Das Vertrauen ist jetzt endgültig verspielt, also bleibt nur die bessere Kontrolle. Die aber funktioniert ohne das entsprechende Bewusstsein der KontrolleurInnen und ihrer Auftraggeber nicht, dass Häufigkeit und Qualität ihrer Kontrollen Leben und Gesundheit unendlich vieler Menschen rettet oder retten kann. Doch gerade daran scheint es zu mangeln. Zu Recht hat foodwatch der Bundesregierung vorgeworfen, sie decke "Giftmischer, anstatt Lücken im System" zu schließen. Deshalb unterstützen wir
die politischen Forderungen von Thilo Bode, Frontmann von foodwatch, die
Unternehmen gesetzlich zu verpflichten "jede Charge jeder
Futtermittel-Zutat selbst auf Dioxin zu testen und dies für die Behörden
zu belegen". Überschreitet das Messergebnis den Grenzwert, muss die
Charge vernichtet werden. Doch dürfen sich die
politischen Forderungen nicht auf die Futtermittel beschränken. Millionen von
ArbeitnehmerInnen nicht nur in der Metall- und Elektroindustrie stehen täglich
in der Gefahr, sich bei ihrer Arbeit mit technischen Fetten/Ölen zu
kontaminieren, unheilbare sehr schmerzhafte Nerven[2]-
und Immunsystemschäden oder andere unheilbare (!) Erkrankungen an Leber,
Nieren, Galle, Lunge, Muskeln, Knochen[3]
und Zellschäden[4] etc. zu erleiden, frühzeitig
erwerbsunfähig zu werden und unter kaum vorstellbaren langjährigen Qualen
früher zu sterben. Für diese immer noch großen Bevölkerungsteile der
gewerblichen ArbeitnehmerInnen gilt die Rede vom langen Leben nicht – ganz
im Gegenteil. Sie sind es, die durch ihr frühzeitigeres Ableben die Renten
der lang lebenden ´White collar worker´ mitfinanzieren. Wir
fordern Chargenzertifizierung technischer Öle/Fette Für technische Fette/Öle
fordern wir deshalb eine Kontroll- und Zertifizierungspflicht seitens der
Fettproduzenten, die die Dioxin- und Furanfreiheit der gelieferten Chargen
garantiert. Dasselbe muss für Biodiesel gelten. Auf Verlangen der Käufer
muss der Lieferbetrieb zudem die Messergebnisse der Kontrollprüfung
mitteilen, bzw. sie von sich aus den zuständigen Kontrollbehörden
mitteilen. Chargen ohne
Zertifizierung dürfen nicht mehr vermarktet werden, auch nicht auf dem
Markt für KfZ-Antriebsstoffe. Die beliebte Verdünnung
kontaminierter technischer Fette/Öle, aber auch von Futtermitteln, ist
gesetzlich zu verbieten, zumal die beliebte ´Verdünnung´ mit nicht oder
weniger kontaminierten Chargen pure Augenwischerei ist. Das Ende vom Lied wäre,
dass alles Gelieferte kontaminiert ist, wenn auch zunächst nur mit
geringeren Anteilen. Die aber summieren sich binnen kurzem auf. Täuschen wir uns nicht:
Der scheinbar kluge Kompromiss "Verdünnung" ist jetzt schon als
eine weitere der großen irreversiblen Dummheiten erkannt, Dioxine und
Furane zu allgegenwärtigen Giften in Leben und Umwelt zu machen, die heute
schon (u.a.) für das massive Artensterben und für die finanziell kaum noch
ausgleichbare Zunahme menschlicher Erkrankungen sorgen. Dioxine sind starke
Nervengifte. Auch die immer mehr Besorgnis erregende Entwicklung von
Demenzen geht u.a. auf ihr Konto. Das aber gilt für alle chlorhaltigen
Substanzen – neben Quecksilber (Amalgam), Blei, Mangan (etc.). Wer also denkt, okay, Seveso, das ist lange her und Geschichte, der irrt. Nach der seit dem 01.
Dezember 2010 in Kraft getretenen Gefahrstoffverordnung haben zwar alle
Unternehmen a) Gefährdungsanalysen über die in ihrer Verantwortung
betriebenen Arbeitsplätze durchzuführen, b) den Nachweis zu erbringen,
dass die dort verwendeten oder entstehenden Substanzen/Produkte keine
Krebserzeuger, Genveränderer oder Fruchtbarkeitsstopper für Menschen sind,
c) die darüber angefertigten Dokumentationen aufzubewahren
und d) ggf. auch auf Verlangen tatsächlich vorzuweisen. Deshalb hat die Firma Harles
& Jentzsch ihre im März 2010 genommene Beprobung jetzt vorlegen müssen,
andere hingegen nicht, weil sie nach der vorher geltenden GefahrstoffVO
nicht aufbewahrt werden mussten. Nach der
Futtermittelverordnung allein wäre sie nicht verpflichtet gewesen,
Messprotokolle und Messergebnisse zu archivieren. Dokumentation und deren
Aufbewahrung für zwei, bzw. sechs Jahre ist in dieser Verordnung nur
für Trockenfutterproduktion und im Falle von behördlichen
Ausnahmegenehmigungen vorgesehen. – Wäre es also allein nach
der FuttermittelVO gegangen, die Öffentlichkeit hätte nie erfahren, wie
lange die Firma schon kontaminiertes Futter in Umlauf und damit de facto in
Tiermägen etcpp. eingebracht hat. Eine solche rechtliche
Lage ist allein schon so etwas wie eine rechtliche Begünstigung einzelner
gesellschaftlicher Grupperungen von Amts und politischer Funktion wegen. Doch was hilft es uns,
dass die Firma jetzt ihre Messergebnisse vorlegen musste? Tatsächlich ist
das Ergebnis deprimierend: Die Messung selbst hatte nur zur Konsequenz, dass
sich die Firma im Spätherbst 2010 selbst anzeigte. Zuvor aber konnte sie
das kontaminierte Futter über Monate hin ungestört versilbern – und - jetzt - eventuell fällig werdenden Schadensersatzforderungen der Geschädigten durch Insolvenz entgehen, ob gewollt oder zwangsläufig, das mag dahin stehen. Wie lange wollen wir eigentlich noch warten bis es möglich ist, ressortverantwortliche PolitikerInnen straf-, verwaltungs- und zivilrechtlich für Begünstigungsakte bzw. unterlassene Regulierungen zu Gunsten Einzelner oder einzelner Gruppierungen mit derartigen oder vergleichbaren gesamtgesellschaftlichen Schadwirkungen zur Rechenschaft zu ziehen? Wie
lange wollen oder
können wir diese politisch und rechtlich institutionalisierte
Korruption noch dulden, ohne Gefahr zu laufen, dass unsere gesamte
Gesellschaft daran zugrunde geht? Angela Vogel, abekra e.V., erweiterte Fassung vom 17-1-2011 [1] Seit der BSE-Krise – BSE erzeugt bei Menschen u.a. die schwere Creutzfeld-Jakob"-Erkrankung im Hirn - sollten keine tierischen Produkte mehr an Tiere verfüttert werden. [2] Wolfgang H. Zangemeister,
Alexandra Preisser (2007), Zentralnervöse
Spätfolgen nach langjähriger Schadstoffexposition am Beispiel von
TCDD und HCH; vgl. auch Prof. W. Huber (2008), Polyneuropathie
oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel, in
Umwelt-Medizin-Gesellschaft, unter: http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft [3] Aufschluss darüber gibt der Urteilstext des sog. Holzschutzmittelprozesses von 1996. Darin sind die wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die humantoxischen Wirkungen der Dioxine auf nahezu alle menschlichen Organe und Organsysteme zusammengetragen, die in den Prozess gutachterlich eingebracht worden sind. Hier finden sich auch die wesentlichen Wissenschaftsfälschungen berücksichtigt, die heute noch zu der irrigen Annahme in den Medien beitragen (zuletzt von Katrin Blawatt in der Süddeutschen Zeitung vom 15./16. Januar 2011 mit dem Titel "Dioxin als ständiger Begleiter", wobei dieser Beitrag eine Reihe weiterer unrichtiger Tatsachenbehauptungen enthält und insofern insgesamt unbrauchbar ist), ´man´ wisse über die toxischen Wirkungen der Dioxine immer noch viel zu wenig. [4]
Oesch-Bartlomowicz B., A. Huelster, O. Wiss, P. Antoniou-Lipfert, C.
Dietrich, M. Arand, C. Weiss, E. Bockamp and F. Oesch (2005) Aryl
hydrocarbon receptor activation by cAMP versus dioxin: divergent
signaling pathways, Proc. Natl. Acad. Sci. USA, 102, 9218-23 – diese
Grundlagen-Forschungsarbeit des Toxikologischen Instituts der Universität
Mainz hat weltweites Aufsehen erregt – siehe Zusammenfassung
in Scinexx 2005. |
17.01.11 | |||||||
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Berlin
- tu
wat
Technische Fette dürfen zum Schutz für Beschäftigte in Industrie, Gewerbe und Handel sowie die Unternehmen selbst und deren Kunden nur noch mit der Zertifizierung "Dioxin- und Furanfrei" vermarktet werden. Stichbeprobung reicht nicht. Unabhängige Labore haben die Analysen Chargen weise durchzuführen; starke Preissenkungen und Innovationen für die Laboruntersuchungen sind bei gesetzlicher Regelung der Analysehäufigkeit zu erwarten.
14.02.2011 Berlin - tut nix Inzwischen hat uns das Ministerium Aigner mitgeteilt, dass es nicht zuständig sei. Unser Schreiben habe es dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermittelt. Auch von dort, dem Büro des Staatssekretärs Gerd Hoofe, haben wir inzwischen Post erhalten. Der Tenor ist derselbe: Geht uns nix an, ist Sache der Unternehmen.
22.03.2011 Seit der Änderung der Gefahrstoff-VO unter Rot-Grün im Jahr 2004 kontrollieren sich die Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland weit gehend selbst. So sehr der Staat das Ordnungsrecht gegenüber der Allgemeinbevölkerung verschärft, so sehr nimmt er Schritt für Schritt seine Ordnungsaufgaben gegenüber der Wirtschaft sowohl auf volkswirtschaftlicher als auch auf betriebswirtschaftlicher Ebene zurück. Es herrscht die organisierte Unverantwortlichkeit. Die Unternehmen ihrerseits haben nur noch Anhaltspunkte in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Deren Einhaltung ist zwar bindend. Da aber keine Kontrollen stattfinden, bricht kapitalistische Gewinnmaximierung in der Regel wirtschaftsethische Vorhaben. Fürsorgepflicht für Mitarbeiter und für deren Umweltbedingungen bleiben meist auf der Strecke, was aber, da Privatsache der Unternehmen - also Betriebsgeheimnis - sowieso niemand beweisen kann. Nur die Effekte, die sind weithin sicht- und ruchbar. Für die Giftstoffgruppe der Dioxine gilt die Technische Regel (TRGS) 557, vom August 2008.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich mit Datum vom 21. Januar 2011 ebenfalls zu Wort gemeldet unter dem Titel "Dioxin in Futtermitteln: Quelle der Verunreinigung nicht völlig geklärt." Die Datenbasis sei unzureichend; die Politik sei gefordert dafür zu sorgen, dass eine "bessere Datenlage" geschaffen werden könne. Die Erläuterungen des UBA zu Dioxin, Furan und deren Kongenere sowie PCB sind sehr lesenswert und unter http://www.pop-dioxindb.de/d/stat_r_datenuebersicht.html abrufbar. Die Datenbank zu den Dioxin-Fingerprints ist unter http://www.pop-dioxindb.de einzusehen. 24.01.2011 |
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GKV
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Diagnostik
und Behandlung hirnorganischer Erkrankungen - keine Leistungen der
Gesetzlichen Krankenversicherung?
Trierer
Staatsanwaltschaft klagt den Neurologen Dr. Peter Binz an
VorbemerkungAus aktuellem Anlass der Eröffnung des Strafverfahrens gegen den Trierer Neurologen Dr. Peter Binz haben wir unser Archiv geöffnet und einen noch heute aktuellen Beitrag von 1996 mit dem Titel herausgezogen „Was ist eine begründete Berufskrankheitenanzeige? - Kesseltreiben gegen den Trierer Neurologen Dr. Peter Binz“. Bereits damals ging es im x-ten Jahr um die von Ärztefunktionären in Szene gesetzten Verfolgungsperformances gegen den Trierer Neurologen. Wiederholt, aber immer ohne durchschlagenden juristischen Erfolg, hatten sie dem Trierer Neurologen Unwirtschaftlichkeit und ärztliches Fehlverhalten vorgeworfen. Schon damals war die Scheinargumentation offensichtlich. Dahinter stand vielmehr das Bemühen, den Neurologen qua Anzeigen bei der Trierer Ärztekammer und gerichtlicher Verfolgung, daran zu hindern, mutmaßliche Berufskrankheiten seiner PatientInnen bei den Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) zu melden. Sie wünschten, er solle sich zurückhalten und Erkrankungsursachen möglichst ignorieren. Noch wichtiger aber war ihnen, dass er sich nicht weiter um die – meist – himmelschreiend miserablen Arbeitsbedingungen seiner PatientInnen kümmerte.
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September 2010 | |||||||
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Irrtümer in der Diabetes-Behandlung aufgedeckt. Lesen
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05.07.2010 | |||||||
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Erfolge sehen anders aus. Montag, 21. Juni 2010: Es ist gekommen wie befürchtet: Besagte Änderung zum Änderungsgesetz (Drucksache 17/1297) ist nach der Diskussion im Deutschen Bundestag (Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 50. Sitzung. Berlin, Freitag, 18. Juni 2010, Seite 5219-5228) beschlossen worden. Die Online-Anbindung zum Stammdatenabgleich von Arzt zu Krankenkasse ist Gesetz. Minister Rösler hat diese Verpflichtung (u.a.) sehr hoch gehängt und gesagt: "Hierbei geht es um nicht mehr und nicht weniger als um den Ausbau der Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Sie alle wissen, dass dies ein klares Ziel der Christlich-Liberalen Regierungskoalition ist." Es werde, so Rösler weiter, "künftig einen automatischen Datenabgleich von Versicherungsstammdaten (geben). Damit können wir gewährleisten, dass die Daten immer bei den Medizinern bleiben und nicht an die Krankenversicherungen weitergegeben werden". Immerhin. Unser Protest hätte wenigstens etwas gebracht. Ferner sicherte der Minister zu, "das elektronische Rezept" werde "bis auf weiteres gestoppt, bis es praktikabel" sei. Will heißen, die Firma GEMATIK kann noch nicht einmal für das elektronische Rezept Datensicherheit gewährleisten. Wir erneuern unsere Forderung: Löst die GEMATIK GmbH auf, verwendet die frei werdenden Milliarden, um die Löcher in der GKV zu stopfen, anstatt die kleinen Leute zu schröpfen. |
21.06.2010 | |||||||
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der evidenzbasierte Prof. J. Windeler
Anfang Mai 2010
ging durch die Presse: Chef des IQWIG werde Prof. Mühlbauer, Bremen. Jetzt ist
die Überraschung perfekt. Berufen wird statt seiner der Schreibtischarzt,
Biometriker, Medizinstatistiker/Epidemiologe und Verbandsfunktionär, Prof. Dr.
Jürgen Windeler. IQWIG ist das
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Es soll
Nutzen und Kosten von Medikamenten abwägen und festlegen, welche Leistungen der
Katalog der Leistungen der Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung
jeweils umfasst, welche gestrichen und/oder welche neu aufgenommen werden
sollen/können. Lesen
Sie hier
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16.06.2010 | |||||||
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Fahrlässige Kriminalität - wie so oft in Handel und Industrie Erst wenn der letzte Fisch, die letzte Biene, die letzte Raubmilbe, der letzte Marienkäfer, die letzte Muschel und viele, viele Menschen vergiftet sind, werden auch die Öl-, Kohle- und Atom-Konzerne begreifen, dass auch ihr Kaviar nicht mehr zu genießen ist. Die Havarie der Ölplattform im Golf von Mexiko ist die Havarie eines gesamten Öko-Systems, dessen Auswirkung noch nicht einmal für den Bereich des Atlantik absehbar ist. Ohne Not hat hier einer der weltgrößten Ölkonzerne und der hinter ihm stehenden Finanzmagnate selbst notwendigste technische Sicherheitsvorkehrungen außer Kraft gesetzt, um das für ihn flüssige Gold zu heben. Bereits ca. ein Jahr vor der Havarie hat einer der maßgeblichen Ingenieure gewarnt, das im Vergleich zu etwaigen Unfallkosten spottbillige Ventil nicht am Bohrloch einzusetzen. Die Antwort von BP war, die eigenen technischen Sicherheitsbestimmungen außer Kraft zu setzen. Fast vergessen ist über den unermesslichen Schaden an unser aller Lebensbedingungen, dass auch elf Arbeiter diese Hybris der Großen mit dem Leben bezahlen mussten. Damit nicht so schnell vergessen wird, was hier geschah, bieten wir Ihnen Zugriff zu dem Zeitdokument "Rohöl - Raffgier - Risiko, wer ist Schuld an Amerikas Ölkatastrophe?" Ein Film von Udo Lielischkies. Der Film dauert insgesamt ca. 15 Minuten. |
07.06.2010 | |||||||
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Dummheit sichert Ausbeutung Jüngst hat sich der TÜV-Süd wieder mal mit einer Aufsehen erregenden Studie zu Wort gemeldet. Unter der Leitung der Arbeitspsychologin, Kerstin Reviol, erforschte man, ob in Deutschland, Österreich und der Schweiz die gesetzlichen Pausenregelungen eingehalten werden und wie die Meinung von Beschäftigten dazu ist. Zur Erinnerung: Pausen sind gesetzlich geregelt weil damit beabsichtigt ist, ArbeitnehmerInnen eine langjährige Leistungsfähigkeit zu ermöglichen und frühzeitige Auspowerung zu verhindern - soweit das mit diesem Regulierungsinstrument geht. Die TÜV-Studie ergab erschreckende Fakten, die das Ausmaß dummer Kurzsichtigkeit bei allen Beteiligten offenbart. 40 % der in Deutschland arbeitenden Beschäftigten verzichten auf ihre Mittagspause, in Österreich sogar 41 %, während nur 25 % der in der Schweiz beschäftigten mittags keine Pause einlegen. Umgekehrt gaben von den Befragten 43 % der Deutschen, 37 % der Österreicher und 45 % der Schweizer an, nur in Ausnahmesituationen auch in der Mittagspause zu arbeiten. Gegen den Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Erholung sprachen sich dagegen nur 17 % der befragten Deutschen, 22 % der österreichischen und 29 % der befragten Schweizer aus. Die Ergebnisse dieser Studie - soweit sie der Presse mitgeteilt wurden, wobei die Studie selbst 680,-- Euro kostet - zeigen das inzwischen erschreckende Ausmaß der Auspowerung und Ausbeutung der individuellen Arbeitskraft von Beschäftigten insbesondere im Land der Weltmeister-Streber Deutschland. Niemand muss sich wundern, dass die Zahl der Früherwerbsunfähigen und tatsächlich chronisch Kranken stetig zunimmt und die Gesundheitskosten auch deshalb ständig steigen. Der Preis für diese Rücksichtslose Ausbeutung ist nicht nur den Aktienkursen abzulesen, sondern auch den Kostensteigerungen für Versorgung, Therapie und späterer Pflege der chronisch Kranken. Aber was soll man ArbeitnehmerInnen sagen, die glauben, ihre gesetzlich verbrieften Rechte für überflüssig halten zu können. Gegen diese Dummheit ist so weinig ein Kraut gewachsen wie gegen die Dummheit dieses gesamten Systems, welches ständig auf Wachstum der Ausbeutung setzt. Die Studie "Gesundheitsmanagement 2010" erarbeitete der TÜV-Süd Life Service zusammen mit dem Handelsblatt und EuPD Research. (Quelle: JournalMed vom 27.05.2010)
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27.05.2010 | |||||||
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| A k t i o n e n | ||||
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- Voller Erfolg - Wir haben unsere Petition durchgebracht.
Am 1. Dezember 2010 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Unsere Forderung, die Gefährdungsanalysen dokumentieren und dreißig Jahre lange aufbewahren zu müssen, konnte durchgesetzt werden - so sehr sich Ministerialrat Klein (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) auch gedreht und gewunden haben mag, bzw. hat. Sogar der Bundesrat wollte die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geplante Übernahme der Clement-Luftnummer aus der alten GefahrstoffVO nicht abnicken ----- mehr
Die Geschichte dieser Petition und der Korrespondenz mit der Bundesarbeitsministerin finden Sie im Archiv
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22.12.2010 |
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| REACH
(EU-Gesetz zur Regulierung von Chemikalien) Beteiligung an BUND-Aktion: Nutzen Sie Ihr neues Auskunftsrecht. So einfach kommen SIE an Informationen über Schadstoffe bei der Arbeit und beim Einkauf. Weiter...
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Aufruf zur Unterschriftenaktion "Stoppt
die e-Card!"
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| Kippen
Sie die Kopfpauschale! Unterzeichnen Sie den Aufruf von campact.de
für eine gerechte und solidarische Gesundheitsversorgung! Er wird an Gesundheitsminister Philipp Rösler, Finanzminister Wolfgang Schäuble und den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer verschickt. Weiter...
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