| EU-Richtlinien/ILO-Vereinbarungen | Nationale Gesetze |
| Verordnungen
(zum
Arbeitsschutz) (Berufskrankheitenverordnungen finden Sie hier.) -
GefahrstoffVO |
Archiv |
| Ausschüsse, sonstige Beratungsgremien der Bundesregierung |
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Die neue Gefahrstoffverordnung trat am 19. April 2005 in Kraft.hier klicken (pdf)
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Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über - Die Neufassung der TRGS 402 "Ermitteln
und beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative
Exposition"
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08.03.2010 |
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Bekanntmachung zur Sachkunde nach TRGS 513 "Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd |
04.04.2011 |
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| Die TRGS 557, " Dioxine" Ausgabe: August 2008 | |
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Die TRGS 559 "Mineralischer Staub" Ausgabe: Februar 2010
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Bekanntmachung von Technischen Regeln und Beschlüssen
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| hier: Beschluss 603 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Transmissibler Spongiformer Enzephalopathie (TSE)-assoziierter Agenzien in TSE-Laboratorien" | 05.04.2011 |
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Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen hier
klicken
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20.04.2010 |
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| (Inhalt folgt) | |
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Körperschaftsvorgaben (BGVn der Berufsgenossenschaften, sonstige freiwillige Regelungsvereinbarungen) |
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| (Inhalt folgt) | |
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Bekanntmachung zu Gefahrstoffenhier: BekGS 408 "Anwendung der GefStoffV
und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung" |
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| Änderung und Ergänzung der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 | 04.04.2011 |
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Der Arbeitskreis Gefahrstoffe - AGS. Zur Erläuterung: Der AGS besteht aus Mitgliedern, die von der Bundesregierung bestellt werden. Diese Mitglieder kommen entweder direkt aus der Industrie oder sie arbeiten an Industrienahen Einrichtungen. Es sind aber auch einige wenige Gewerkschaftsvertreter Mitglieder im AGS und seinen Unterausschüssen. Der AGS beschließt die TRGSn, das sind die sog. Technischen Regeln Gefahrstoffe. Die bekannteste TRGS ist derzeit noch die TRGS 900. Sie enthält die MAK- und BAT- Werte, die noch für eine kurze Übergangszeit Geltung im Arbeitsschutz haben und so lange von der Wirtschaft eingehalten werden müssen Ab 2007 soll ein neues Grenzwertkonzept wirksam werden und die TRGSn - sie werden derzeit kräftig ausgedünnt - werden dann eine andere Bedeutung haben als bisher.
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letzte Änderung: 18.04.2011 |
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Den Referentenentwurf zur Gefahrstoffverordnung aus dem Hause Clement lesen Sie hier (hier klicken zum lesen)... (pdf)
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Der Referentenentwurf zur neuen Gefahrstoffverordnung ist vor kurzem vorgelegt worden - siehe Web-Seite des Bundeswirtschafts- und Arbeitsministeriums [www.bmwi.bund.de] Die europäische Richtlinie wurde eins zu eins umgesetzt. Auf das Ampelmodell wurde verzichtet. Die TRK-Werte wurden gekippt (TRK-Werte: Technische-Richt-Konzentrationen für krebserzeugende Stoffe). Der Referentenentwurf bedeutet einen gewaltigen Rückschritt im deutschen Gefahrstoffrecht - hinter die Vorgaben zurück in die Zeit der 80er Jahre. Eine ausführliche Kritik finden Sie in der Zeitschrift "Arbeit u. Ökologie Briefe" Ausgabe Juni 2003. [www.oekobriefe.de] Stellungnahmen zum Referentenentwurf sind möglichst rasch an das Wirtschaftsministerium zu richten.
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Die MAK-, BAT- und EKA-Werte der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (sog. MAK-Werte-Kommission) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG):
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Gefahrstoffrecht und andere Beiträge zum Arbeitsschutz
Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in den Betrieben
Zur Erläuterung: Zukünftig sind die Berufsgenossenschaften nicht mehr beauftragt, Betriebs- und WerksärztInnen zu ermächtigen, in den Betrieben die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und dabei auf die Einhaltung der BGlichen G-Sätze zu achten.
Sehen Sie dazu den folgenden Beitrag des HVBG pdf
Kontakt zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin, mit den für Sie wichtigen, aktuellen Ergänzungen unter: www.baua.de